Landratsamt Bautzen bestätigt aufschiebende Wirkung des Widerspruchs der Grünen Liga gegen die Abschussgenehmigung
Am 30.10.2017 erteilte der Landkreis Bautzen, gestützt auf § 22 Absatz 2 des Sächsischen Jagdgesetzes, die Genehmigung zur Erlegung eines Wolfs des sogenannten „Rosenthaler Rudels“. Die Kanzlei Baumann Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB (Würzburg/Leipzig) hat bereits am 02.11.2017 im Auftrag der Grünen Liga Sachsen e.V. hiergegen Widerspruch erhoben. Auf einen zusätzlichen Eilantrag an das Verwaltungsgericht Dresden hin, hat das Landratsamt Bautzen am gestrigen Tage schriftlich gegenüber dem Gericht erklärt, „dass ein Sofortvollzug der Ausnahmegenehmigung bis zum Eintritt der Bestandskraft nicht angeordnet wird“.
Rechtsanwältin Franziska Heß (Fachanwältin für Verwaltungsrecht) erklärt, dass damit ein wichtiges Etappenziel erreicht worden ist:
„Auf die Wölfe des Rosenthaler Rudels dürfen keine Jäger angesetzt werden, solange Widerspruchsverfahren und ggf. anschließendes Klageverfahren der Grünen Liga laufen. Der durch die kurze Befristung der Genehmigung bis zum 30. November 2017 anzunehmende gewollte schnelle Abschuss ist abgewendet.“
Die Einlegung des Eilantrags war geboten, weil das Landratsamt zwei Tage lang trotz mehrfacher Anfragen der Kanzlei keine Auskünfte erteilt hatte und jederzeit mit dem Abschuss eines Wolfs gerechnet werden musste. Dank des Eilverfahrens konnte nicht nur ein Verzicht auf den Sofortvollzug während des Widerspruchs- und Klageverfahrens bewirkt werden, sondern auch die Grüne Liga über das Gericht endlich Einblick in den jagdrechtlichen Bescheid erhalten.
Rechtsanwalt Andreas Lukas erläutert das weitere Procedere:
„Wir können unseren Eilantrag nun zurücknehmen und uns auf das Hauptsacheverfahren konzentrieren. Wir kritisieren beispielsweise, dass bei der Prüfung von Alternativen zum Abschuss keine Herdenschutzhunde in Betracht gezogen worden sind, was aus unserer Sicht artenschutzrechtlich zwingend erforderlich gewesen wäre.“
Leipzig, 07.11.2017
gez. RAin Franziska Heß / RA Andreas Lukas