Die Stadt Frankenberg obsiegt nach jahrelangem Rechtstreit gegen das Land Hessen vor dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel
Der Hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel hat mit Beschluss vom 22. Mai 2022 (Az. 5 A 589/21) unter Abänderung des Urteils des Verwaltungsgerichts Kassel vom 5. Dezember 2018 (Az. 4 K 505/15.KS) einen Bescheid des Regierungspräsidiums Kassel aus dem Jahr 2015 aufgehoben. Mit diesem Bescheid war die Stadt Frankenberg verpflichtet worden, das auf ihrem Grundstück der ehemaligen Munitionsanstalt befindliche ehemalige Granatenvernichtungsbecken und andere Flächen von einer in der Kampfmittelräumung erfahrenen Firma vollständig räumen zu lassen und anschließend wieder zu verfüllen. Die Anordnung erfolgte auf Grundlage des § 62 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrwG), obgleich nach § 2 Abs. 2 Nr. 14 KrwG das Kreislaufwirtschaftsrecht [...]