Erfolg im Verfahren wegen rechtswidrigem Wegeausbau im FFH-Gebiet „Röderaue und Teiche unterhalb Großenhain“ für den NABU Sachsen erzielt
Im Verfahren des NABU Sachsen, vertreten durch die Kanzlei Baumann Rechtsanwälte PartG mbB, gegen das Landratsamt Meißen über die Verlegung eines Breitbandkabels und den anschließenden Ausbau eines Waldweges im FFH-Gebiet „Röderaue und Teiche unterhalb Großenhain“ konnte sich der NABU vor Gericht durchsetzen. Das Verwaltungsgericht Dresden gab mit Urteil vom 24. November 2025 (Az. 3 K 553/21) bekannt, dass die Verlegung sowie der damit verbundene Ausbau eines Waldweges im FFH-Gebiet ohne die erforderliche FFH-Verträglichkeitsvorprüfung rechtswidrig war. Das Landratsamt hatte im Jahr 2018 eine Breitbandkabelverlegung quer durch ein europarechtlich geschütztes FFH-Gebiet genehmigt. Im Anschluss der Verlegearbeiten wurde der Waldweg ausgebaut, ohne dass [...]

