Verwaltungsgericht München stoppt Bauarbeiten am Watzmannhaus

Mit seinem Beschluss vom 29.08.2018 hat das Verwaltungsgericht München dem Antrag des Bund Naturschutz in Bayern e.V. in einem Eilverfahren stattgegeben und die aufschiebende Wirkung der Klage des Bund Naturschutz gegen die erteilte Baugenehmigung für den Umbau des Watzmannhauses angeordnet. Infolge dieser Entscheidung darf der Deutsche Alpenverein - Sektion München zunächst keine weiteren Bauarbeiten durchführen. Die Baugenehmigung für den Umbau des Watzmannhauses wurde bereits am 16.02.2016 vom Landratsamt Berchtesgadener Land erteilt. Die Kanzlei Baumann Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB (Würzburg/Leipzig/ Hannover) hat für den Bund Naturschutz in Bayern e.V. gegen diese Baugenehmigung vor dem Verwaltungsgericht München Klage erhoben. Wegen des vom Deutschen [...]