INFRASTRUKTUR

Verkehrsinfrastruktur Baumann Rechtsanwälte Würzburg Leipzig

Öffentliche Infrastrukturen, wie Straßen, Schienenwege, Flughäfen, Stromtrassen, Wasserstraßen, Leitungsanlagen oder militärische Anlagen werden kontinuierlich neu errichtet oder geändert. Für die betroffenen Menschen und Gemeinden sind diese Projekte häufig mit erheblichen Beeinträchtigungen durch Flächeninanspruchnahme, Lärm, Luftschadstoffe oder Gerüche verbunden, die sie oft unvorbereitet treffen.

Flughäfen

Neben der Errichtung von Flughäfen und Verkehrslandeplätzen sind auch deren Erweiterung oder Änderung für die Anwohner auf Grund der hiermit regelmäßig einhergehenden Zunahme des Fluglärms besonders belastend. Wir vertreten unsere Mandanten in sämtlichen mit dem Luftverkehrsrecht zusammenhängenden Fragestellungen, vor allem in Planfeststellungsverfahren nach dem Luftverkehrsgesetz (LuftVG) und Genehmigungsverfahren, Verfahren gegen Flugrouten sowie bei der Geltendmachung von Schallschutzansprüchen u.a. gemäß des Fluglärmschutzgesetzes. Dabei bewältigen wir auch Großverfahren effizient und zielgerichtet.

Siehe auch: Schallschutzprogramm BER

Schienenwege

Nach dem Allgemeinen Eisenbahngesetz (AEG) sind der Neubau und die Änderung von Betriebsanlagen der Eisenbahn einschließlich der Bahnfernstromleitungen grundsätzlich planfeststellungspflichtig. Die Kanzlei Baumann Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB vertritt hierbei betroffene Anlieger aber auch Kommunen bei allen im Zusammenhang mit der Errichtung und Änderung von Schienenwegen zusammenhängenden Fragestellungen, u.a. zu Fragen des Schutzes gegen Eisenbahnlärm, zur Lärmberechnung, Fragen des Erschütterungsschutzes sowie zu Technik- und Prognosefragen.

Straßen

Straßenbauvorhaben greifen oft in privates Eigentum ein und berühren nachbarliche Interessen in vielerlei Hinsicht. Nicht nur für den Bau oder die Änderung einer Bundesfernstraße ist grundsätzlich die vorherige Planfeststellung nach dem Bundesfernstraßengesetz (FStrG) erforderlich, sondern teilweise auch nach den für Landes-, Kreis- und Gemeindestraßen geltenden Landesstraßengesetzen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Planfeststellung auch durch einen Bebauungsplan ersetzt werden. Die Kanzlei Baumann Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB vertritt hierbei Kommunen, aber auch betroffene Anlieger bei allen im Zusammenhang mit der Errichtung und Änderung von Straßen zusammenhängenden Fragestellungen, insbesondere auch der Verkehrslärmschutzverordnung, welche die Einhaltung von Lärmgrenzwerten regelt. Auch beraten und vertreten wir betroffene Anlieger von Bestandsstraßen.

Stromtrassen

Mit der geplanten Energiewende und dem Energieleitungsausbaugesetz (EnLAG) stellen der Netzausbau und damit die Errichtung von neuen Stromtrassen aktuell hoch relevante Vorhaben im Bereich des Infrastrukturrechts dar. Das Energieleitungsausbaugesetz in seiner Fassung von 2013 umfasst 23 Leitungsvorhaben mit einer Gesamtlänge von 1 855 Kilometern. Der Bau neuer Stromtrassen kann mit erheblichen Eingriffen in das Landschaftsbild und unberührte Naturräume verbunden sein und zu erheblichen Eigentumsbeeinträchtigungen führen. Zudem ist bislang ungeklärt, welche Auswirkungen derartige Einrichtungen auf die Gesundheit der Anlieger haben. Die Kanzlei Baumann vertritt hierbei vor allem betroffene Anlieger, Bürgerinitiativen sowie Kommunen in den Verfahren zur geplanten Errichtung von oberirdischen Netzanlagen.

Lesen Sie hierzu auch: Buchvorstellung: Überdimensionierter Netzausbau behindert die Energiewende

Wasserstraßen

Nach der bundesrechtlichen Regelung des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) sind die als Ausbau bezeichneten wasserwirtschaftlich relevanten Vorgänge der Herstellung, Beseitigung oder wesentlichen Umgestaltung eines Gewässers oder seiner Ufer grundsätzlich planfeststellungsbedürftig. Das wasserrechtliche Planfeststellungsrecht ist durch ausführliche und ergänzende landesrechtliche sowie europäische Regelungen geprägt. Bei der Errichtung von Wasserkraftwerken, Wehranlagen sowie Poldern und Dammbauten vertritt die Kanzlei Baumann Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB Unternehmer, Projektanten, Kommunen, Anlieger, Vereine und Initiativen mit dem nötigen technischen und rechtlichen Fachwissen.