Entscheidung der Großen Kammer des EuGH in der Rechtssache C-300/20 Pflicht zur strategischen Umweltprüfung bei Erlass oder Änderung von Landschaftsschutzgebieten geklärt
Im von der Kanzlei Baumann Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB vertretenen Klageverfahren des BUND Naturschutz in Bayern e.V. (BN) gegen die Verkleinerung des Landschaftsschutzgebietes „Inntal Süd“ hat der EuGH in Luxemburg mit Urteil vom 22.02.2022 wichtige Fragen zur Auslegung der europäischen Richtlinie über die strategische Umweltprüfung (Richtlinie 2001/42/EG – sog. SUP-Richtlinie) geklärt. Dabei ging es um die Frage, ob eine Verkleinerung einer Landschaftsschutzgebietsverordnung einer strategischen Umweltprüfung bedarf oder nicht. Der EuGH hat nun entschieden, dass – anders als im Vorlagebeschluss des BVerwG angedeutet - der Umstand, dass das Hauptziel eines Plans oder Programms der Umweltschutz einschließlich des Landschaftsschutzes ist, es nicht ausschließt, [...]