Erfolg im Normenkontrolleilverfahren für den BUND Naturschutz und den Bürgerverein Thon-Wetzendorf-Schnepfenreuth e.V. – Bebauungsplan Nr. 4641 A „Wetzendorf – Parlerstraße“ vorläufig außer Vollzug gesetzt
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat mit Beschluss vom 30. Juli 2026 den Bebauungsplan Nr. 4641 A „Wetzendorf – Parlerstraße“ der Stadt Nürnberg vorläufig außer Vollzug gesetzt. Damit darf der Bebauungsplan bis zu einer Entscheidung im noch anhängigen Normenkontrollverfahren vorerst nicht weiter vollzogen werden.
Der BUND Naturschutz und der Bürgerverein Thon-Wetzendorf-Schnepfenreuth e.V. wenden sich gegen den Bebauungsplan, mit dem die Stadt Nürnberg die rechtliche Grundlage für ein neues Stadtquartier im Bereich des Wetzendorfer Landgrabens geschaffen hat. Das Normenkontrollverfahren wurde Anfang 2026 beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof für den BUND Naturschutz eingereicht.
Da die Stadt Nürnberg noch vor einer Entscheidung in der Hauptsache mit konkreten Erschließungs- und Vorbereitungsmaßnahmen beginnen wollte, wurde ergänzend ein Normenkontrolleilantrag gestellt. Im Rahmen der geplanten Baufeldfreimachung drohten insbesondere Eingriffe in vorhandene Gehölzbestände und Lebensstätten zahlreicher geschützter Tierarten.
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof sah die Voraussetzungen für einen vorläufigen Stopp des Bebauungsplans als gegeben an. Nach der vom Gericht vorgenommenen Folgen- und Interessenabwägung sei die Außervollzugsetzung erforderlich, um die Schaffung vollendeter Tatsachen zu verhindern und den Anspruch der Antragsteller auf wirksamen Rechtsschutz zu sichern. Ein weiterer Vollzug des Bebauungsplans lasse möglicherweise irreversible Schäden an der Natur befürchten. Dies betreffe unter anderem die geplante Untersuchung und Behandlung vorhandener Fledermausquartiere.
Der Einwand der Stadt Nürnberg, durch eine vorherige Inobhutnahme der Tiere könnten naturschutzrechtlich verbotene Maßnahmen vermieden werden, überzeugte den Verwaltungsgerichtshof nicht. Durch die anschließende Fällung der betreffenden Bäume würden den Tieren ihre Quartiere dauerhaft genommen.
Rechtsanwalt Dr. Eric Weiser-Saulin, der den Antragsteller in dem Verfahren vertritt freut sich über diesen Zwischenerfolg:
„Die Entscheidung im Eilverfahren gewährleistet, dass während des laufenden Normenkontrollverfahrens keine Maßnahmen durchgeführt werden, durch die geschützte Lebensräume unwiederbringlich verloren gehen und eine spätere gerichtliche Entscheidung faktisch entwertet würde.“
Über die endgültige Wirksamkeit des Bebauungsplans wird der Bayerische Verwaltungsgerichtshof im Hauptsacheverfahren entscheiden. Bis dahin bleibt der Bebauungsplan Nr. 4641 A „Wetzendorf – Parlerstraße“ vorläufig außer Vollzug.
Weitere Informationen und Berichte zum Verfahren:
– Pressemitteilung des BUND Naturschutz Nürnberg: „B-Plan Wetzendorf gestoppt“
Würzburg, den 4. August 2026
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Rechtsanwalt Dr. Eric Weiser-Saulin
Tel.: 0931 460 460
E-Mail: weiser-saulin@baumann-rechtsanwaelte.de
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