Kiesabbau in Kleinostheim – Bayerischer Verwaltungsgerichtshof lässt Berufung der Gemeinde zu

Mit Beschluss vom 8. Februar 2018 hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof dem von der Kanzlei Baumann Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB (Würzburg/Leipzig) für die Gemeinde Kleinostheim gestellten Antrag auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Würzburg vom 15. Dezember 2015 stattgegeben. Infolge der Entscheidung des VGH wird nun die Rechtmäßigkeit des Vorhabens im Berufungsverfahren erneut überprüft. Vorausgegangen war eine Klage der Gemeinde Kleinostheim gegen den Planfeststellungsbeschluss des Landratsamts Aschaffenburg vom 1. Oktober 2014. Durch diesen wurde der Abbau von Sand und Kies auf verschiedenen Grundstücken in der Kleinostheimer Flurabteilung "Heubrach" genehmigt, wobei der Abbau über einen Zeitraum von zwölf Jahren [...]