BÜRGER- UND MENSCHENRECHTE

Bürger- und Menschenrechte Baumann Rechtsanwälte Würzburg Leipzig

Unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung gewährleistet unverzichtbare Menschen- und Bürgerrechte, deren Schutz und Wahrung wir uns als Organe der Rechtspflege verpflichtet sehen. Wir verfügen über fundierte Kenntnisse der nationalen, europäischen und internationalen Grund- und Menschenrechte und beraten und vertreten unsere Mandanten auch in Verfassungsbeschwerdeverfahren sowie in Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.

Nach unserer Erfahrung ist in vielen Fällen eine bestmögliche Verfolgung der Rechte unserer Mandanten nur auf Grundlage einer breiten Informationsbasis möglich. An deren Schaffung wirken wir durch eine effektive Durchsetzung der Informationsrechte unserer Mandanten gegenüber Behörden, Gesetzgebungsorganen und Unternehmen mit.

Vereinen und Bürgerinitiativen bieten wir darüber hinaus eine kompetente Betreuung zu Fragen des Vereinsrechts. Auch vertreten wir regelmäßig Verbandsklagen von Naturschutz- und Umweltvereinigungen.

Grundrechte und Menschenrechte

Das Grundgesetz (GG), die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) und die Verfassungen der Bundesländer garantieren grundlegende Freiheits-, Gleichheits- und Unverletzlichkeitsrechte, die dem Einzelnen gegenüber dem Staat, aber auch allgemein in der Gesellschaft zustehen. Jeder, der sich durch eine staatliche Behörde in seinen Grundrechten verletzt fühlt, kann sich letztendlich mit einer Verfassungsbeschwerde an das höchste deutsche Gericht, das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe, wenden und schließlich wegen Menschenrechtsverletzungen auch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg anrufen. Hierbei vertreten wir Sie gerne anwaltlich.

Unsere Rechtsanwälte engagieren sich auch ehrenamtlich für die Durchsetzung der Menschen- und Bürgerrechte und stehen auch in verfassungsgerichtlichen Verfahren an der Seite ihrer Mandanten.

Informationsrechte

Die Schaffung einer breiten Informationsbasis sollen vor allem das Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), das Umweltinformationsgesetz (UIG), das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) und das Verbraucherinformationsgesetz (VIG) sicherstellen. Gerade das Umweltinformationsgesetz, das einen Zugang zu Umweltinformationen ohne Darlegung eines rechtlichen Interesses gewährleistet, bietet eine umfassende Anspruchsgrundlage, um an die für die Durchsetzung der Interessen gerade in umweltrechtlichen Planungsverfahren notwendigen Informationen zu gelangen. Die Erlangung aller notwendigen Informationen zugunsten unserer Mandanten ist Teil unserer täglichen Arbeit. Umfangreiche Kenntnisse der geltenden nationalen, europäischen und internationalen Rechtsvorschriften sind für uns eine Selbstverständlichkeit. Hierbei profitieren wir von unserer langjährigen Erfahrung in der Führung entsprechender behördlicher und gerichtlicher Verfahren.

Verbandsklagen

Das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG), die Naturschutzgesetze der Länder und das Umweltrechtsbehelfsgesetz (UmwRG) sowie vor allem die diesen Vorschriften zugrunde liegenden europarechtlichen Bestimmungen verschaffen anerkannten Naturschutz- und Umweltvereinigungen weitgehende Klagerechte bei Vorhaben, die mit Eingriffen in Natur und Landschaft verbunden sind. Wir beraten anerkannte Naturschutz- und Umweltvereinigungen in sämtlichen Fragen, die ihre Mitwirkungsrechte betreffen. Aufgrund des ehrenamtlichen Engagements unserer Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind wir überdies im Kreis der Umweltverbände und Initiativen gut vernetzt und finden intelligente und durchsetzungsfähige Strategien zur erfolgreichen Durchsetzung von Verbandsklagen. Außerdem bringen wir uns aktiv als Sachverständige in die aktuellen Gesetzgebungsverfahren ein.