Wer zuerst kommt, mahlt zuerst: Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs im „Windhundrennen“ zweier Windparkbetreiber
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat mit Beschluss vom 29. Januar 2026 (Az.: 22 AS 25.40075) festgestellt, dass die vom Landratsamt Main-Spessart erteilten immissionsschutzrechtlichen Vorbescheide unserer Mandantschaft für die Errichtung und den Betrieb von Windenergieanlagen Vorrang vor dem Antrag eines konkurrierenden Unternehmens auf die (Voll-)Genehmigung der Errichtung und des Betriebs von Windenergieanlagen haben. Echte Konkurrenzsituation zwischen geplanten Windenergieanlagen Neben speziellen verfahrensrechtlichen Fragestellungen hatte sich der Senat vor allem mit der Besonderheit zu beschäftigen, dass beide Windparkbetreiber ihre Windenergieanlagen in unmittelbarer Nähe zueinander bauen wollen. Die daraus entstandene echte Konkurrenzsituation ist davon geprägt, dass bei Realisierung beider Vorhaben durch die Nähe der [...]

