Entscheidung des Verwaltungsgerichts ermöglicht rechtskonforme Rechnungsprüfung in der Gemeinde Bayerisch Gmain

Die Klage eines Gemeinderatsmitgliedes des Gemeinderates der Gemeinde Bayerisch Gmain gegen die Gemeinde hinsichtlich der konkreten Vorgehensweise des Gemeinderates bezüglich der örtlichen Rechnungsprüfung war teilweise erfolgreich. Zukünftig ist den Gemeinderatsmitgliedern gemäß dem Urteil des Verwaltungsgerichts München vom 12.12.2018 Akteneinsicht in die Unterlagen bezüglich der Rechnungsprüfung zu gewähren. Durch die örtliche Rechnungsprüfung soll ein ordnungsgemäßer, sparsamer und wirtschaftlicher Umgang der Gemeinde mit den ihr anvertrauten Mitteln sichergestellt werden. Diesbezüglich regelt die Bayerische Gemeindeordnung, dass die Jahresabschlüsse der Gemeinde entweder vom Gemeinderat oder von einem Rechnungsprüfungssausschuss geprüft werden sollen. Die Kanzlei Baumann Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB (Würzburg, Leipzig, Hannover) hat im Auftrag eines [...]