Geplante Tötung von Fischottern an Oberpfälzer Fischteichen untersagt
Das Verwaltungsgericht Regensburg (VG) hat mit 3 Urteilen vom heutigen Tage mehrere Bescheide der Regierung der Oberpfalz aufgehoben, mit denen ein Fangen mittels Fallen und anschließendes Töten von bis zu 3 männlichen Fischottern an jeweils 3 oberpfälzischen Fischteichen zugelassen worden war. Weibchen sollten wieder frei gelassen werden. Hiergegen hatte u.a. der BUND Naturschutz in Bayern e.V. (BN) vertreten durch die Kanzlei Baumann Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB (Würzburg/Leipzig/Hannover) geklagt. Das VG folgte den seitens BN vorgebrachten Kernargumenten vollumfänglich und begründete die Aufhebung der Genehmigungen heute mündlich insbesondere damit, dass in die genehmigten Fallen auch weibliche Fischotter und Jungtiere gelangen würden und damit [...]