Die Duldungsverfügung für Vorarbeiten der Planfeststellung von Vorhaben des Energieleitungsausbaus: Aktuelle Rechtsprechung und Rechtschutz für Betroffene
Grundstückseigentümer*innen werden im Zuge des voranschreitenden Ausbaus von Energieleitungsvorhaben immer häufiger von Bodenuntersuchungen, Bohrungen und anderen Vorarbeiten betroffen. Wollen sie sich hiergegen wehren, müssen sie ihre Anhörungsrechte sowohl vor der Bundesnetzagentur, als auch zusätzlich vor weiteren Fachbehörden, z.B. Naturschutzbehörden, wahrnehmen und ihre Einwendungen dort vorbringen. Rechtsschutz steht den betroffenen nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nicht nur gegen die Duldungsanordnung zu, sondern muss ggfs. sogar gegen die zugrundeliegende fachbehördliche Entscheidung ergriffen werden, um sich erfolgreich gegen die Maßnahmen wehren zu können.