Die Duldungsverfügung für Vorarbeiten der Planfeststellung von Vorhaben des Energieleitungsausbaus: Aktuelle Rechtsprechung und Rechtschutz für Betroffene

Grundstückseigentümer*innen werden im Zuge des voranschreitenden Ausbaus von Energieleitungsvorhaben immer häufiger von Bodenuntersuchungen, Bohrungen und anderen Vorarbeiten betroffen. Wollen sie sich hiergegen wehren, müssen sie ihre Anhörungsrechte sowohl vor der Bundesnetzagentur, als auch zusätzlich vor weiteren Fachbehörden, z.B. Naturschutzbehörden, wahrnehmen und ihre Einwendungen dort vorbringen. Rechtsschutz steht den betroffenen nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nicht nur gegen die Duldungsanordnung zu, sondern muss ggfs. sogar gegen die zugrundeliegende fachbehördliche Entscheidung ergriffen werden, um sich erfolgreich gegen die Maßnahmen wehren zu können.

2021-12-21T17:59:24+01:0021. Dezember 2021|

Drittschutz von Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung

Die selten anzutreffende Ausnahmekonstellation, dass Regelungen im Bebauungsplan zum Maß der baulichen Nutzung auch nachbarschützend sein können, wurde nun in einer Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs angenommen. Die Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung – i.d.R. Gebäudehöhe, Anzahl der Geschossflächen, Baugrenzen aus städtebaulichen Gesichtspunkten – bezwecken dem Gericht zufolge ausnahmsweise auch den Schutz der Nachbarn, da sich dies aus der Begründung des Bebauungsplans entnehmen lasse und somit auf den Planungswillen der Gemeinde zurückzuführen sei.

2021-12-21T17:55:22+01:0021. Dezember 2021|

Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Absatz 1 Satz 1 BauGB bei Existenz eines möglicherweise unwirksamen Bebauungsplans

Auf die Zustimmung der Gemeinde zu einem Bauvorhaben kommt es dann nicht an, wenn das Vorhaben im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes liegt. Fragen können aber insbesondere dann auftreten, wenn die Wirksamkeit des Bebauungsplans in Zweifel zu ziehen ist. Ist dann die Gemeinde doch wieder ins Boot zu holen? Welche Konsequenzen hätte die Unwirksamkeit des Bebauungsplans?

2021-12-21T17:54:03+01:0021. Dezember 2021|

Verstärkung für unsere Öffentlichkeitsarbeit – Tessa Lambrich, LL.M. neu in unserem Kanzlei-Team

Wer sich nicht zeigt, kann nicht gesehen werden. Die Themengebiete unserer Arbeit liegen uns sehr am Herzen und haben hohe Relevanz für die Öffentlichkeit. Unser Fachwissen, unsere Erfahrung und bahnbrechenden Erfolge für Interessierte und Betroffene zugänglich zu machen und uns zielgerichtet und nachhaltig zu vernetzen, ist ein wichtiger Teil unserer Arbeit. Dem wollen wir uns zukünftig noch intensiver widmen und haben unser Team ganz gezielt verstärkt. Tessa Lambrich ist Volljuristin und hält einen Master in International Human Rights von der National University of Ireland Galway. Sie verfügt über mehrjährige Erfahrung in rechtspolitischen Arbeitsfeldern, in denen die Öffentlichkeitsarbeit eine wesentliche Rolle [...]

2022-02-22T14:49:15+01:0017. Dezember 2021|

Bebauungsplan für Hotelgroßprojekt am Königssee auf dem Prüfstand

Der von der Gemeinde Schönau am Königssee im April 2021 erlassene Bebauungsplans zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 19 „Seestraße“ wurde von den Umweltverbänden Bund Naturschutz in Bayern e.V. und Landesbund für Vogelschutz in Bayern e.V., vertreten durch die Kanzlei Baumann Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB (Würzburg, Leipzig, Hannover), mit einem Normenkontrollantrag vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof angegriffen. Mit dem Bebauungsplan hat die Gemeinde Schönau am Königssee die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines großen Hotelprojekts am Königssee geschaffen. Geplant ist die Errichtung mehrerer Hotelgebäude mit einer Gesamtbettenzahl in Höhe von 660. Das neu zu errichtende Stammhaus soll eine Höhe von über 20 [...]

2021-12-21T16:10:49+01:0015. Dezember 2021|
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