Bayerischer Verwaltungsgerichtshof lehnt Normenkontrollantrag des BUND Naturschutz in Bayern gegen Änderung der Landschaftsschutzgebietsverordnung „Inntal Süd“ ab.
Revision zum Bundesverwaltungsgericht zugelassen. Mit Urteil vom 27. April 2018 hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof einen Normenkontrollantrag des Bund Naturschutz in Bayern e.V. (BN) gegen die Änderung der Landschaftsschutzgebietsverordnung „Inntal Süd“ abgelehnt. Die Revision zum Bundesverwaltungsgericht wurde zugelassen. In dem Verfahren geht es um die Frage, ob die Änderung einer Landschaftsschutzgebietsverordnung nach den Vorgaben des europäischen Rechts der Durchführung einer strategischen Umweltprüfung (SUP) bedarf und der BN als anerkannte Umweltvereinigung berechtigt ist, diese Änderung der Schutzverordnung gerichtlich überprüfen zu lassen. Der BN hatte sich gegen die Veränderung der Landschaftsschutzverordnung vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof zur Wehr gesetzt, weil die Änderungsverordnung die bisher [...]