Grundsatzentscheidung des Bundesverwaltungsgerichts – Anerkannte Umweltverbände können gegen Pläne und Programme klagen, die keiner Pflicht zur Durchführung einer Strategischen Umweltprüfung unterliegen
Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 26.01.2023 (10 C 1.23) entschieden, dass anerkannte Umweltvereinigungen bei möglichen Verstößen gegen europäisches Umweltrecht gegen Pläne und Programme auch dann klagen dürfen, wenn der fragliche Plan keiner Pflicht zur Durchführung einer strategischen Umweltprüfung (SUP) unterliegt. Im von der Kanzlei Baumann Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB im Auftrag des BUND Naturschutz in Bayern e.V. (BN) geführten Normenkontrollverfahren hat das BVerwG nun eine anderslautende Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH) aus dem Jahr 2018 aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung an den VGH zurückverwiesen. Gegenstand der Entscheidung war eine Verordnung zur Festlegung eines Landschaftsschutzgebietes. Der heutigen Entscheidung vorausgegangen [...]