Grundsatzentscheidung des Bundesverwaltungsgerichts – Anerkannte Umweltverbände können gegen Pläne und Programme klagen, die keiner Pflicht zur Durchführung einer Strategischen Umweltprüfung unterliegen

Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 26.01.2023 (10 C 1.23) entschieden, dass anerkannte Umweltvereinigungen bei möglichen Verstößen gegen europäisches Umweltrecht gegen Pläne und Programme auch dann klagen dürfen, wenn der fragliche Plan keiner Pflicht zur Durchführung einer strategischen Umweltprüfung (SUP) unterliegt. Im von der Kanzlei Baumann Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB im Auftrag des BUND Naturschutz in Bayern e.V. (BN) geführten Normenkontrollverfahren hat das BVerwG nun eine anderslautende Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH) aus dem Jahr 2018 aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung an den VGH zurückverwiesen. Gegenstand der Entscheidung war eine Verordnung zur Festlegung eines Landschaftsschutzgebietes. Der heutigen Entscheidung vorausgegangen [...]

2023-01-26T19:53:49+01:0026. Januar 2023|

Klage gegen die Bundesregierung auf Aufstellung eines Sofortprogramms Klimaschutz

Die Kanzlei Baumann Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB hat gemeinsam mit Prof. Dr. Dr. Felix Ekardt im Auftrag des BUND für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. (BUND) Klage gegen die Bundesregierung auf Erlass eines Sofortprogramms Klimaschutz beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingereicht. Grund und Anlass der Klage ist die Tatsache, dass die Bundesregierung trotz Überschreitung der zulässigen Jahresemissionsmengen an Treibhausgasen in den Sektoren Gebäude und Verkehr im Jahr 2021 entgegen der Vorgaben des Klimaschutzgesetzes kein Sofortprogramm aufgestellt hat. Die ausführliche Pressemitteilung finden Sie HIER.

2023-01-24T16:59:49+01:0024. Januar 2023|

VwGO-Novelle: Dr. Franziska Heß als Sachverständige im Deutschen Bundestag

Die Bundesregierung hat einen Entwurf eines neuen Gesetzes zur Beschleunigung von verwaltungsgerichtlichen Verfahren im Infrastrukturbereich (BT-Drs. 20/5165) vorgelegt. Darin werden weitere Beschränkungen der Rechtsschutzmöglichkeiten, insbesondere des vorläufigen Rechtsschutzes vorgeschlagen. Damit versäumt der Gesetzgeber ein weiteres Mal die Gelegenheit, die Hauptursachen für Verzögerungen bei der Umsetzung bedeutender Infrastrukturprojekte, die vor allem im Bereich der Verwaltungsverfahren und nicht in den gerichtlichen Verfahren liegen, entschlossen anzugehen. Der Entwurf unterliegt zudem, insbesondere aufgrund des umstrittenen § 80c Abs. 2 VwGO-E, unionsrechtlichen und verfassungsrechtlichen Bedenken. Die öffentliche Anhörung zu dem Gesetzesentwurf findet am Montag, 23. Januar 2023, um 13:00 Uhr hybrid im Deutschen Bundestag (Paul-Löbe-Haus, [...]

2023-01-23T10:02:49+01:0023. Januar 2023|
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