Verwaltungsgericht Würzburg verpflichtet Stadt Marktsteft zur Zulassung des Bürgerbegehrens „Kein Solarpark vor Michelfeld“
Das Verwaltungsgericht Würzburg hat mit Urteil vom 26.04.2023 die Stadt Marktsteft dazu verpflichtet, das Bürgerbegehren „Kein Solarpark vor Michelfeld“ zuzulassen. Das Urteil mit der schriftlichen Begründung liegt den Klägern nunmehr vor. Die drei Vertreterinnen des Bürgerbegehrens beabsichtigten, mit dem Bürgerbegehren einen Bürgerentscheid über die Frage zu erwirken, ob die Stadt Marktsteft das Bebauungsplanverfahren für das Sondergebiet „Solarkraftwerke Michelfeld“ einstellen soll. Die Befürworter des Bürgerbegehrens befürchten, dass durch die Errichtung eines Solarkraftwerkes auf einer Fläche von 11 ha in der Nähe zur Wohnbebauung des Ortsteils Michelfeld das Ortsbild negativ beeinträchtigt werden würde, da diese 11 ha ungefähr die Hälfte des besiedelten [...]