Verwaltungsgericht hält Bürgerbegehren für rechtswidrig
Verwaltungsgericht hält Bürgerbegehren für rechtswidrig. Im Klageverfahren der Vertreter des Bürgerbegehrens in der Gemeinde Ebelsbach „vernünftige Erschließung des Baugebietes Am Herrenwald“ hat das Verwaltungsgericht Würzburg in der mündlichen Verhandlung das Bürgerbegehren als rechtswidrig beurteilt. Das Bürgerbegehren mit der Fragestellung „Sind Sie dafür, dass die derzeitig geplante Straßenführung zum Baugebiet „Am Herrenwald“ nicht realisiert und stattdessen eine alternative Planung erarbeitet wird?“ wurde von den Vertretern mit der erforderlichen Anzahl der Unterschriften am 06.02.2020 bei der Gemeinde Ebelsbach eingereicht. Mit Bescheid der Verwaltungsgemeinschaft Ebelsbach vom 05.03.2020 wurde das Bürgerbegehren als unzulässig zurückgewiesen. Hiergegen haben die Vertreter des Bürgerbegehrens Klage vor dem Verwaltungsgericht [...]