BAUEN

Bauen Baumann Rechtsanwälte Würzburg Leipzig

Jedes Bauprojekt ist mit Chancen und Risiken sowohl für den Bauherrn als auch für den Nachbarn verbunden. Der richtige Umgang mit den rechtlichen Anforderungen und den zuständigen Behörden ist in der Praxis eine Herausforderung, die spezialisierter und sachkundiger Unterstützung bedarf.

Wir zählen sowohl das Bauplanungsrecht und das Bauordnungsrecht als auch das Bauvertragsrecht zu unseren Kernkompetenzen. Ob Überprüfung oder Entwicklung von Bebauungsplänen, Erstreiten oder Abwehr von Baugenehmigungen, Lösung nachbarlicher Konflikte oder Entwicklung öffentlich-rechtlicher Verträge – unser Team aus erfahrenen Verwaltungsrechtlern mit besonderen Qualifikationen im öffentlichen Baurecht bietet Ihnen passende Lösungen mit realistischer Einschätzung der Erfolgsaussichten und optimaler Verfolgung Ihrer Interessen. Hierbei gewährleisten wir auch die Einbeziehung der mit dem Baurecht verbundenen Nebengebiete, wie bspw. des Denkmalschutzrechts

Zugleich sind uns Fragen des Umlegungsrechts und des Flurbereinigungsrechts vertraut. Hier stehen wir in den oft langwierigen Verfahren als verlässlicher Partner dauerhaft an Ihrer Seite.

Rechtsfragen zum Privaten Baurecht und zum Architektenrecht betreuen wir unter Einbeziehung unserer Kooperationspartner.

Bauplanungsrecht

Das Bauplanungsrecht regelt die städtebaulichen, bodenrechtlichen Anforderungen an ein Bauvorhaben. Bauplanungsrecht ist als Bundesrecht gesetzlich im Baugesetzbuch geregelt (BauGB).

In diesem Bereich unterstützen wir Städte und Gemeinden im Verfahren zur Aufstellung von Bauleitplänen. Darüber hinaus sind Fragestellungen im Bauplanungsrecht in vielen öffentlich-rechtlichen Genehmigungsverfahren, zum Beispiel im Baugenehmigungsverfahren relevant. Wir vertreten und beraten Bauherrn und Nachbarn bei allen auftretenden Fragen.

Bauordnungsrecht

Das Bauordnungsrecht ist ein Teilbereich des öffentlichen Baurechts, der von den einzelnen Bundesländern in den Landesbauordnungen geregelt wird (z.B. in Bayern in der Bayerischen Bauordnung – BayBO). In den Landesbauordnungen sind insbesondere Regelungen zu den Anforderungen an bauliche Anlagen, zur Gefahrenabwehr im Bereich des öffentlichen Baurechts und zum Baugenehmigungsverfahren enthalten. Wir vertreten und beraten Bauherrn und Nachbarn bei allen auftretenden Fragen.

Denkmalschutzrecht

Der Denkmalschutz bezweckt den Schutz von kulturell und historisch bedeutsamen Bau- und Bodendenkmälern. Er ist geregelt in den Denkmalschutzgesetzen der Länder (z.B. Bayerisches Denkmalschutzgesetz – BayDSchG). Steht eine bauliche Anlage unter Denkmalschutz, ist dies für den jeweiligen Eigentümer mit Belastungen verbunden, da dieser hierdurch erheblich in seinem Eigentumsrecht eingeschränkt wird. Wir prüfen in jedem Einzelfall, welche Einschränkung zumutbar ist und verfügen über einschlägige Erfahrungen im Umgang mit den zuständigen Behörden.

Flurbereinigungsrecht

Die vor allem für die Landwirte mit schwerwiegenden Eingriffen in ihren Grund und Boden verbundenen Flurbereinigungsverfahren dauern teilweise über Jahrzehnte an und sind für viele Betroffene eine erhebliche persönliche Belastung. Wir haben bereits Verfahren in ca. 100 Gemeinden in Bayern und Baden-Württemberg betreut und sind deshalb mit den Sorgen und Nöten der betroffenen Landwirte bestens vertraut. Wir stehen in den oft langwierigen Verfahren als verlässlicher Partner dauerhaft an Ihrer Seite.