Verwaltungsgericht Würzburg bestätigt Erhebung von Erschließungsbeiträgen des Marktes Höchberg
Das Verwaltungsgericht (VG) Würzburg hat mit Urteil vom 22.09.2022 die Abrechenbarkeit von Erschließungsbeiträgen für die Anlage „Am Trieb“ zwischen den Straßen „Am Ziegelbaum“/“Am Reele“ und „Am Judengarten“ für rechtmäßig erklärt und ist damit der Rechtsauffassung des Marktes Höchberg, vertreten durch die Kanzlei Baumann Rechtsanwälte PartG mbB, gefolgt. Die Begründung des Urteils steht noch aus. Der Markt Höchberg hatte im Jahr 2021 für die von genannter Erschließungsanlage erschlossenen Grundstücke Erschließungsbeiträge erhoben. Hiermit waren die Eigentümer der angrenzenden Grundstücke nicht einverstanden und gingen per Widerspruch bzw. Klage dagegen vor. Vorgebracht wurde unter anderem, dass die Straße zum jetzigen Zeitpunkt gar nicht mehr [...]