Eilantrag der Gemeinde Kleinostheim erfolgreich – Verwaltungsgericht Würzburg ordnet Baustopp für Bullenstall mit 450 Tieren an

Wie am gestrigen Tag bekannt wurde, hat das Verwaltungsgericht Würzburg mit Beschluss vom 21. März 2024 (Az.: W 4 S 23.1658) dem von der Kanzlei Baumann Rechtsanwälte PartG mbB (Würzburg/Leipzig) für die Gemeinde Kleinostheim eingereichten Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz stattgegeben und die Errichtung des Bullenstalls in Kleinostheim vorläufig gestoppt. Mit Bescheid des Landratsamtes Aschaffenburg vom 18. August 2023 wurde die Errichtung eines Bullenstalls für 450 Tiere mit zwei Fahrsilos genehmigt. Der Stall soll ausweislich der Planunterlagen 90 m lang und rund 26 m breit werden. Die beiden nördlich vom Stall geplanten Fahrsilos sollen beide ebenfalls jeweils 90 m lang und [...]

2024-03-22T11:16:32+01:0022. März 2024|

Weltfrauentag: Baumann Rechtsanwälte erinnert an Magdalene Schoch – die erste habilitierte Juristin in Deutschland

Am heutigen 8. März 2024 feiern wir weltweit den Internationalen Tag der Frauen. Die Kanzlei Baumann Rechtsanwälte nimmt dies zum Anlass, die Errungenschaften einer inspirierenden Juristin hervorzuheben und gleichzeitig auf nach wie vor bestehende Diskriminierungen und Ungleichheiten aufmerksam zu machen. Hierfür hat sich Lilli Dietz mit dem Leben und Wirken der in Würzburg geborenen Juristin Magdalene Schoch beschäftigt, die als erste Frau in Deutschland in Rechtswissenschaften habilitiert wurde. Die Frau an der Universität Am 21. September 1903 öffneten die Universitäten in Bayern ihre Türen nicht nur für Männer, sondern auch für Frauen. Zwar durften Frauen vereinzelt ab 1896 die Universitäten [...]

2024-03-07T16:25:46+01:008. März 2024|

VG Ansbach bestätigt Klagerechte des Denkmalnetz Bayern und stellt fest, dass Vorschriften des Denkmalschutzes umweltbezogene Rechtvorschriften sind

Mit Beschluss vom 28.02.2024 (Az. AN 9 S 23.2188) hat das Verwaltungsgericht Ansbach festgestellt, dass die Klage des Denkmalnetzes Bayern gegen die Abrissgenehmigung der Stadt Nürnberg betreffend die historische Radrennbahn Reichelsdorfer Keller zulässig ist. Damit hat erstmals ein Verwaltungsgericht in Bayern anerkannt, dass es sich bei den Vorschriften des Denkmalschutzes als Teil des kulturellen Erbes um umweltbezogene Rechtsvorschriften im Sinne von § 1 Abs. 4 Umweltrechtsbehelfsgesetz handelt. Die Entscheidung hat daher grundlegende Bedeutung für den Denkmalschutz und die Klagerechte des Denkmalnetz Bayern. Denn das Umweltrechtsbehelfsgesetz lässt Klagen von anerkannten Vereinigungen nur insoweit zu, als diese sich auf behördliche Entscheidungen stützen, [...]

2024-03-07T16:40:23+01:004. März 2024|
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