Eilantrag der Gemeinde Kleinostheim erfolgreich – Verwaltungsgericht Würzburg ordnet Baustopp für Bullenstall mit 450 Tieren an
Wie am gestrigen Tag bekannt wurde, hat das Verwaltungsgericht Würzburg mit Beschluss vom 21. März 2024 (Az.: W 4 S 23.1658) dem von der Kanzlei Baumann Rechtsanwälte PartG mbB (Würzburg/Leipzig) für die Gemeinde Kleinostheim eingereichten Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz stattgegeben und die Errichtung des Bullenstalls in Kleinostheim vorläufig gestoppt. Mit Bescheid des Landratsamtes Aschaffenburg vom 18. August 2023 wurde die Errichtung eines Bullenstalls für 450 Tiere mit zwei Fahrsilos genehmigt. Der Stall soll ausweislich der Planunterlagen 90 m lang und rund 26 m breit werden. Die beiden nördlich vom Stall geplanten Fahrsilos sollen beide ebenfalls jeweils 90 m lang und [...]