Bundesverwaltungsgericht erklärt Planfeststellungsbeschluss mit S-Bahn-Verschwenk für rechtswidrig
Klagen der Stadt Fürth und des Bund Naturschutz in Bayern erfolgreich Mit Urteil vom heutigen Tage hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig den Planfeststellungsbeschluss des Eisenbahnbundesamtes für das Vorhaben Nürnberg – Ebensfeld, Planfeststellungsabschnitt Fürth Nord, für rechtswidrig und nicht vollziehbar erklärt. Der Planfeststellungsbeschluss sah unter anderem vor, dass die neue S-BahnTrasse zwischen Fürth und Erlangen nicht auf der bereits bestehenden kürzeren Bestandsstrecke für den ICE und den Güterverkehr über Fürth-Stadeln läuft, sondern mit einem Verschwenk durch das Knoblauchsland geführt werden sollte. Das Bundesverwaltungsgericht hat nun in seinem heutigen Urteil festgestellt, dass diese Entscheidung des Eisenbahnbundesamtes an mehreren Rechtsmängeln leidet [...]