Bundesverwaltungsgericht erklärt Planfeststellungsbeschluss mit S-Bahn-Verschwenk für rechtswidrig

Klagen der Stadt Fürth und des Bund Naturschutz in Bayern erfolgreich Mit Urteil vom heutigen Tage hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig den Planfeststellungsbeschluss des Eisenbahnbundesamtes für das Vorhaben Nürnberg – Ebensfeld, Planfeststellungsabschnitt Fürth Nord, für rechtswidrig und nicht vollziehbar erklärt. Der Planfeststellungsbeschluss sah unter anderem vor, dass die neue S-BahnTrasse zwischen Fürth und Erlangen nicht auf der bereits bestehenden kürzeren Bestandsstrecke für den ICE und den Güterverkehr über Fürth-Stadeln läuft, sondern mit einem Verschwenk durch das Knoblauchsland geführt werden sollte. Das Bundesverwaltungsgericht hat nun in seinem heutigen Urteil festgestellt, dass diese Entscheidung des Eisenbahnbundesamtes an mehreren Rechtsmängeln leidet [...]

2017-12-18T17:20:11+01:009. November 2017|

Bundesverwaltungsgericht verkündet Urteil zu den Klagen der Stadt Fürth, des Bund Naturschutz in Bayern e.V. und von Landwirten aus dem Knoblauchsland zur ICE-Trasse Nürnberg – Erfurt

Nach der dreitägigen mündlichen Verhandlung (vom 25.-27.10.2017) zu den Klagen der Stadt Fürth, des Bund Naturschutz in Bayern e.V. und von 17 klagenden Landwirten aus dem Knoblauchsland gegen den Planfeststellungsabschnitt 16 der ICE-Trasse Nürnberg - Erfurt, verkündet der 3. Senat des Bundesverwaltungsgericht das Urteil am morgigen Donnerstag, den 9.11.2017, 11.00 Uhr, Sitzungssaal V. Die Kanzlei Baumann Rechtsanwälte PartGmbB bietet nach der Urteilsverkündung im Sitzungsraum ihrer Leipziger Niederlassung, Harkortstraße 7/ 1.Stock (gegenüber dem Haupteingang des BVerwG im Hause der Juristischen Buchhandlung Sack) Journalisten Gelegenheit, die auf Klägerseite Beteiligten zu dem Urteil zu befragen; das Medieninformationsgespräch findet eine Viertelstunde nach Beendigung des [...]

2017-12-18T16:22:54+01:008. November 2017|

Schonzeit für den Wolf in der Lausitz

Landratsamt Bautzen bestätigt aufschiebende Wirkung des Widerspruchs der Grünen Liga gegen die Abschussgenehmigung Am 30.10.2017 erteilte der Landkreis Bautzen, gestützt auf § 22 Absatz 2 des Sächsischen Jagdgesetzes, die Genehmigung zur Erlegung eines Wolfs des sogenannten „Rosenthaler Rudels“. Die Kanzlei Baumann Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB (Würzburg/Leipzig) hat bereits am 02.11.2017 im Auftrag der Grünen Liga Sachsen e.V. hiergegen Widerspruch erhoben. Auf einen zusätzlichen Eilantrag an das Verwaltungsgericht Dresden hin, hat das Landratsamt Bautzen am gestrigen Tage schriftlich gegenüber dem Gericht erklärt, „dass ein Sofortvollzug der Ausnahmegenehmigung bis zum Eintritt der Bestandskraft nicht angeordnet wird“. Rechtsanwältin Franziska Heß (Fachanwältin für Verwaltungsrecht) erklärt, [...]

2017-12-18T16:22:54+01:007. November 2017|

Zum Abschuss freigegebener Wolf in der Lausitz

Grüne Liga Sachsen erhebt Widerspruch gegen Genehmigung des Landratsamtes Bautzen und stellt Eilantrag beim Verwaltungsgericht Vergangene Woche hat das sächsische Umweltministerium nach eigener Darstellung sein Einverständnis für die Tötung eines Wolfs des „Rosenthaler Rudels“ erteilt. Daraufhin hat das Landratsamt Bautzen eine entsprechende Ausnahmegenehmigung erlassen. Die Kanzlei Baumann Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB (Würzburg/Leipzig) hat im Auftrag der Grünen Liga Sachsen e.V. Widerspruch gegen die Abschussgenehmigung erhoben. Rechtsanwältin Franziska Heß (Fachanwältin für Verwaltungsrecht) sieht in der Abschussgenehmigung einen Präzedenzfall von grundsätzlicher Bedeutung: „Unserer Auffassung nach ist eine Abschussgenehmigung für einen Wolf unter anderem aufgrund bestehender Alternativen wie Vergrämung und Prävention mit dem europäischen [...]

2017-12-18T16:22:54+01:003. November 2017|
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