BImSchG-Novelle: Mit straffen Fristen zu schnelleren Entscheidungen? Zündet jetzt der viel beschworene Öko-Turbo?
Die neuen Regelungen im Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) sind seit Juli 2024 in Kraft und tragen das Aushängeschild: „Beschleunigung, Digitalisierung, Entbürokratisierung“. Ebenfalls ist die Novelle der 9. Bundes-Immissionsschutzverordnung (9. BImSchV, Verordnung über das Genehmigungsverfahren) seit Juli 2024 in Kraft. Die Praxis wird zeigen, ob das Gesamtpaket der neuen Reformen hält, was es verspricht. Verfahrenserleichterungen sollen im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsprozess unter anderem die neuen Fristen-Regelungen bringen. Anlass genug, die maßgeblichen Fristen-Paragraphen einmal unter die Lupe zu nehmen. 1. Was dauert hier eigentlich so lange? Wer Anlagen, die dem Bundes-Immissionsschutzgesetz unterfallen, errichten oder betreiben will, muss das Genehmigungsverfahren nach § 10 BImSchG anstoßen. Von Antragstellung bis Erteilung der [...]