Klage gegen 4-spurigen Ausbau der B96 eingereicht – Planfeststellungsbeschluss formell und materiell rechtswidrig
Die Kanzlei Baumann Rechtsanwälte PartG mbB hat im Auftrag des BUND Brandenburg Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss des Landratsamtes für Bauen und Verkehr für die „Verlegung und 2-/4-streifiger Ausbau der Bundesstraße 96 mit Ortsumgehung Teschendorf/Löwenberg“ eingereicht und begründet. Die Klage richtet sich nicht gegen einen Ausbau an sich oder die vorgesehenen Ortsumgehungen, sondern gegen den aus Sicht des BUND Brandenburg überdimensionierten 4-streifigen Ausbau. Die nun beim Bundesverwaltungsgericht ein-gereichte umfangreiche Klagebegründung legt dar, dass ein Ausbau mit diesem Umfang den gesetzlichen Anforderungen an einen formell und materiell rechtmäßigen Planfeststellungsbeschluss nicht entspricht. Die Planfeststellungsbehörde konnte keine tragfähigen Gründe für den 4-streifigen Ausbau der [...]