Erweiterte Messunsicherheit als neue Erheblichkeitsschwelle für die WRRL-Vereinbarkeitsprüfung?

1. Die Entscheidung zur Ortsumgehung Flöha Das Bundesverwaltungsgericht hat am 19.02.2025 über eine straßenrechtliche Planfeststellung der Ortsumgehung Flöha entschieden (BVerwG, Urteil vom 19. Februar 2025 – 9 A 9.23 –). Das Bundesverwaltungsgericht hat den Planfeststellungsbeschluss dabei aus Gründen eines Verstoßes gegen das Wasserrecht und die Bestimmungen der Wasserrahmenrichtlinie (RL 2000/60/EG - WRRL) für rechtswidrig und nicht vollziehbar erklärt. In seiner Entscheidungsbegründung hat das Bundesverwaltungsgericht über seine bisherige Rechtsprechung hinausgehende und weitreichende Aussagen über die Prüfung der Umweltziele der WRRL getroffen. Diese sollen nachfolgend erläutert und bewertet werden. Anders als es die Feststellung des Gerichts, dass der Planfeststellungsbeschluss für die Ortsumgehung Flöha gegen [...]

2026-08-13T13:00:32+02:0013. August 2026|

Neues UBA-Rechtsgutachten zum Fluglärmschutz veröffentlicht – Zeitgemäßer baulicher Schallschutz: Gutachten zeigt umfassenden Reformbedarf

Das Umweltbundesamt hat das Rechtsgutachten „2. Fluglärmschutzverordnung – Zeitgemäßer baulicher Schallschutz“ veröffentlicht. Es untersucht, ob die geltenden Regelungen zum baulichen Schutz vor Fluglärm noch dem aktuellen Stand der Lärmwirkungsforschung und der Schallschutztechnik entsprechen. Darüber hinaus enthält es konkrete Vorschläge für eine Weiterentwicklung des Fluglärmgesetzes, der 2. Fluglärmschutzverordnung und weiterer Rechtsvorschriften. Das Gutachten umfasst 306 Seiten und ist im Juni 2026 veröffentlicht worden. Erstellt wurde das Gutachten im Auftrag des Umweltbundesamtes von: Rechtsanwältin Dr. Franziska Heß (Fachanwältin für Verwaltungsrecht Baumann Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB, Leipzig/Würzburg), Dr. Dirk Schreckenberg (ZEUS GmbH, Hagen) und Dipl.-Ing. Manfred Liepert (Möhler + Partner Ingenieure GmbH, Augsburg/München) Das [...]

2026-08-13T10:17:17+02:0013. August 2026|

Keine vollendeten Tatsachen in Wetzendorf: Bayerischer Verwaltungsgerichtshof stoppt Bebauungsplan im Eilverfahren

Erfolg im Normenkontrolleilverfahren für den BUND Naturschutz und den Bürgerverein Thon-Wetzendorf-Schnepfenreuth e.V. – Bebauungsplan Nr. 4641 A „Wetzendorf - Parlerstraße“ vorläufig außer Vollzug gesetzt Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat mit Beschluss vom 30. Juli 2026 den Bebauungsplan Nr. 4641 A „Wetzendorf - Parlerstraße“ der Stadt Nürnberg vorläufig außer Vollzug gesetzt. Damit darf der Bebauungsplan bis zu einer Entscheidung im noch anhängigen Normenkontrollverfahren vorerst nicht weiter vollzogen werden. Der BUND Naturschutz und der Bürgerverein Thon-Wetzendorf-Schnepfenreuth e.V. wenden sich gegen den Bebauungsplan, mit dem die Stadt Nürnberg die rechtliche Grundlage für ein neues Stadtquartier im Bereich des Wetzendorfer Landgrabens geschaffen hat. Das Normenkontrollverfahren [...]

2026-08-07T14:28:36+02:004. August 2026|
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