Erweiterte Messunsicherheit als neue Erheblichkeitsschwelle für die WRRL-Vereinbarkeitsprüfung?
1. Die Entscheidung zur Ortsumgehung Flöha Das Bundesverwaltungsgericht hat am 19.02.2025 über eine straßenrechtliche Planfeststellung der Ortsumgehung Flöha entschieden (BVerwG, Urteil vom 19. Februar 2025 – 9 A 9.23 –). Das Bundesverwaltungsgericht hat den Planfeststellungsbeschluss dabei aus Gründen eines Verstoßes gegen das Wasserrecht und die Bestimmungen der Wasserrahmenrichtlinie (RL 2000/60/EG - WRRL) für rechtswidrig und nicht vollziehbar erklärt. In seiner Entscheidungsbegründung hat das Bundesverwaltungsgericht über seine bisherige Rechtsprechung hinausgehende und weitreichende Aussagen über die Prüfung der Umweltziele der WRRL getroffen. Diese sollen nachfolgend erläutert und bewertet werden. Anders als es die Feststellung des Gerichts, dass der Planfeststellungsbeschluss für die Ortsumgehung Flöha gegen [...]

