Frankenwaldbrücke vorerst gestoppt: Bayerischer Verwaltungsgerichtshof setzt Bebauungsplan im Eilverfahren außer Vollzug
Erfolg im Normenkontrolleilverfahren für den BUND Naturschutz in Bayern e.V. (BN) – BayVGH hat erhebliche Zweifel an der Wirksamkeit von Planungsverband und Bebauungsplan Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat mit Beschluss vom 20. August 2026 (Az. 9 NE 26.904) den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Frankenwaldbrücke" bis zur Entscheidung in der Hauptsache außer Vollzug gesetzt. Damit darf der Bebauungsplan bis zu einer Entscheidung im noch anhängigen Normenkontrollverfahren vorerst nicht weiter vollzogen werden. Das Verfahren wurde von der Kanzlei Baumann Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB geführt. Der Bebauungsplan schafft die bauplanungsrechtliche Grundlage für ein touristisches Großprojekt auf dem Gebiet der Stadt Lichtenberg und der Gemeinde Issigau, das neben [...]

