Bayerischer Verwaltungsgerichtshof setzt Bebauungsplan für Kalchreuther Baugebiet „Heckacker Süd“ außer Vollzug
Mit Beschluss vom 8. September 2017 hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof den Bebauungsplan Kalchreuth Nr. 25 - „Heckacker Süd“ auf Antrag eines durch die Kanzlei Baumann Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB (Würzburg/Leipzig) vertretenen Anwohners des Baugebiets bis zur Entscheidung in der Hauptsache außer Vollzug gesetzt. Die Planung der Gemeinde sieht die Errichtung von ca. 40 Wohnhäusern vor. Schon zu Beginn des Verfahrens wurde von Seiten der Anwohner des Neubaugebiets gegenüber der Gemeinde darauf hingewiesen, dass im Plangebiet bekanntermaßen sehr schwierige Bodenverhältnisse herrschen, die für die geplante Bebauung - aber auch für die anliegenden Nachbargrundstücke - zu erheblichen Beeinträchtigungen durch Oberflächenwasser und Staunässe führen [...]