Kommunales Regelungsbefreiungsgesetz Baden-Württemberg – Mehr Freiheit für kommunale Innovation
Baden-Württemberg geht neue Wege: Mit dem Kommunalen Regelungsbefreiungsgesetz (KommRegBefrG) eröffnet die Landesregierung den Kommunen die Möglichkeit, unter klaren rechtlichen Bedingungen befristet von landesrechtlichen Vorschriften abzuweichen. Ziel des Gesetzes ist es, bürokratische Hürden abzubauen, die Eigenverantwortung der Gemeinden und Landkreise zu stärken und praxisgerechtere Formen der Aufgabenerfüllung zu erproben. Das am 8. Oktober 2025 vom Landtag Baden-Württemberg beschlossene Gesetz versteht sich als Experimentierrahmen für moderne Verwaltungsarbeit – ein juristisches „Labor" für kommunale Innovation. Zielsetzung und rechtlicher Rahmen Nach § 1 KommRegBefrG sollen Gemeinden, Landkreise und Zweckverbände auf Antrag die Befugnis erhalten, für eine begrenzte Zeit von bestimmten landesrechtlichen Vorschriften abzuweichen. Diese [...]

