Kommunales Regelungsbefreiungsgesetz Baden-Württemberg – Mehr Freiheit für kommunale Innovation

Baden-Württemberg geht neue Wege: Mit dem Kommunalen Regelungsbefreiungsgesetz (KommRegBefrG) eröffnet die Landesregierung den Kommunen die Möglichkeit, unter klaren rechtlichen Bedingungen befristet von landesrechtlichen Vorschriften abzuweichen. Ziel des Gesetzes ist es, bürokratische Hürden abzubauen, die Eigenverantwortung der Gemeinden und Landkreise zu stärken und praxisgerechtere Formen der Aufgabenerfüllung zu erproben. Das am 8. Oktober 2025 vom Landtag Baden-Württemberg beschlossene Gesetz versteht sich als Experimentierrahmen für moderne Verwaltungsarbeit – ein juristisches „Labor" für kommunale Innovation. Zielsetzung und rechtlicher Rahmen Nach § 1 KommRegBefrG sollen Gemeinden, Landkreise und Zweckverbände auf Antrag die Befugnis erhalten, für eine begrenzte Zeit von bestimmten landesrechtlichen Vorschriften abzuweichen. Diese [...]

2025-11-01T15:36:53+01:0031. Oktober 2025|

OVG Saarlouis erklärt Bebauungsplan „Nördlich Stuhlsatzenhaus“ für unwirksam

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Saarlouis hat mit dem aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 9. Oktober 2025 ergangenen Urteil (Az.: 2 C 168/24) den Bebauungsplan Nr. 139.02.00 „Nördlich Stuhlsatzenhaus“ der Landeshauptstadt Saarbrücken für unwirksam erklärt. Damit bestätigte das Gericht seine bereits im Eilverfahren getroffene Entscheidung. Der Bebauungsplan regelte die Voraussetzungen für die geplante Erweiterung der Universität des Saarlandes und hätte eine großflächige Rodung des Saarbrücker Stadtwaldes zur Folge gehabt. Gegen das Vorhaben hatte der BUND Landesverband Saar einen Normenkontrollantrag eingereicht. Unterstützt wurde er dabei vom NABU Saarbrücken und der Bürgerinitiative „Hanni bleibt“. Bereits im vorläufigen Rechtsschutzverfahren hatte das OVG Saarlouis erhebliche rechtliche Bedenken [...]

2025-10-27T14:05:45+01:0024. Oktober 2025|

Klimaklage: Neuer Schriftsatz zur Klima-Verfassungsbeschwerde eingereicht

Im Verfahren zur Klima-Verfassungsbeschwerde des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. (BUND), Solarenergie-Förderverein Deutschland e.V. (SFV) und Einzelbeschwerdeführenden vor dem Bundesverfassungsgericht, vertreten durch Rechtsanwältin Frau Dr. Franziska Heß, Fachanwältin für Verwaltungsrecht (Kanzlei Baumann Rechtsanwälte) gemeinsam mit Prof. Dr. Dr. Felix Ekardt (Universität Rostock), ist heute die Frist für die Bundesregierung, den Bundesrat, den Bundestag sowie mehrere Ministerien und Fachgremien verstrichen, eine Stellungnahme zu den im September 2024 eingereichten Klimaverfassungsbeschwerden abzugeben. Das Bundesverfassungsgericht hatte die genannten Institutionen offiziell dazu aufgefordert, zu den Argumenten der Beschwerdeführenden Stellung zu nehmen. Heute wurde für den BUND und SFV ein neuer Schriftsatz an das [...]

2025-10-15T18:39:41+02:0015. Oktober 2025|

Mehr fürs Moor? – Der „Vorschlag des BMUKN zur Weiterentwicklung des Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz“

Am 25.09.2025 hat das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit einen Vorschlag zur Weiterentwicklung des Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz (ANK) unterbreitet (abrufbar unter diesem Link; im Folgenden „Vorschlag“ genannt). Die aktuellen Entwicklungen zum Anlass, wollen wir einen kurzen Blick auf die Bedeutung des Moorschutzes werfen, die vom BMUKN vorgeschlagenen Maßnahmen darstellen und aufzeigen, welche ersten Fragen sich aus der gemeindlichen Perspektive stellen können.   Der natürliche Klimaschutz und das ANK Das im März 2023 beschlossene ANK beinhaltet u. a. ein Förderprogramm, um Anreize für eine freiwillige Umsetzung von Maßnahmen des Natürlichen Klimaschutzes im Bundesgebiet zu setzen. Eine Übersicht der [...]

2025-10-15T18:05:41+02:0015. Oktober 2025|

VGH Baden-Württemberg stoppt Regionalplanänderung für Steinbruch Marbach-Rielingshausen

Der VGH Baden-Württemberg hat am Donnerstag, den 02.10.2025, im Eilverfahren der Stadt Marbach verkündet, dass die Regionalplanänderung für den Steinbruch Marbach-Rielingshausen vorläufig außer Vollzug gesetzt wird. Der Beschluss ist unanfechtbar. Damit entfaltet die Regionalplanänderung bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache der Normenkontrolle keine Rechtswirkung. Dabei hat der Verwaltungsgerichtshof in seiner Entscheidungsbegründung bereits grundlegende Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Regionalplanänderung erkennen lassen. Das Vorgehen des Planungsverbands, den Regionalplan nur für einzelne Abbaugebiete aufgrund betrieblicher Wünsche anzupassen, begegne erheblichen Bedenken und verlasse das geltende Konzept zur Gesamtbetrachtung der Rohstoffversorgung in der Region, so das Gericht. Zudem habe die Regionalplanänderung missachtet, dass [...]

2025-10-07T19:12:14+02:006. Oktober 2025|
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