Urteilsgründe zum Klageverfahren gegen den Planfeststellungsbeschluss für S-Bahn-Verschwenk für SBahnverschwenk in Fürth Nord liegen vor
Bundesverwaltungsgericht fällt Grundsatzurteil zur Bedeutung von Nutzen-Kosten-Untersuchungen in der Fachplanung Mit Urteil vom 9.11.2017 hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig den Planfeststellungsbeschluss des Eisenbahnbundesamtes für das Vorhaben Nürnberg – Ebensfeld, Planfeststellungsabschnitt Fürth Nord, für rechtswidrig erklärt. Nun liegen die Urteilsgründe vor. Rechtsanwalt Wolfgang Baumann (Fachanwalt für Verwaltungsrecht) erläutert die wesentlichen Urteilsgründe: „Das Bundesverwaltungsgericht hat mehr als 20 der von uns vorgetragenen Klagegründe für durchgreifend erachtet. Neben Verfahrensfehlern wegen mangelnder Anhörung hat das Gericht Verstöße gegen die Vorgaben des Artenschutzrechts, der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung und des Wasserrechts festgestellt. Hinzu traten mannigfaltige Abwägungsfehler bei der Betrachtung der in Frage kommenden Trassenvarianten in Bezug auf [...]