Zugang zu Umweltinformationen nach dem Bayerischen Umweltinformationsgesetz (BayUIG): Ein kleiner Leitfaden für Bürgerinnen und Bürger
Wer als Privatperson Auskunft über ein bestimmtes Vorhaben begehrt und selbst nicht unmittelbar am Verfahren beteiligt ist, kann in vielen Fällen dennoch Einsicht in Behördenvorgänge erhalten um abzuklären, ob er gegebenenfalls von dem Vorhaben betroffen ist. Das Bayerische Umweltinformationsgesetz (BayUIG) ermöglicht es dabei jeder Person, Zugang zu Umweltinformationen zu erhalten, die bei öffentlichen Stellen verfügbar sind. Dieser Beitrag erläutert die wesentlichen Aspekte des BayUIG und beantwortet häufig gestellte Fragen. Die bayerische Rechtslage ist auf die Umweltinformationsgesetze anderer Bundesländer entsprechend übertragbar. 1. Wer kann einen Antrag stellen und welche Informationen können eingesehen werden? Gemäß Art. 3 Abs. 1 BayUIG hat jede [...]