Bayerischer Verwaltungsgerichtshof hält Bebauungsplan der Stadt Coburg für offensichtlich unwirksam

Mit Beschluss vom 04.07.2017 hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) dem Antrag eines durch die Kanzlei Baumann Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB vertretenen Coburger Bürgers stattgegeben, und den Bebauungsplan Nr. 36/7 für das Gebiet westlich der Pommernstraße zwischen Judenberg und Himmelsacker vorläufig außer Vollzug gesetzt und dabei gerügt, dass die Stadt Coburg das falsche Verfahren gewählt hat. Mit diesem Bebauungsplan wollte die Stadt Flächen im Außenbereich mit Wohnbebauung überplanen. Hierfür hat sie das vereinfachte Verfahren gemäß § 13a des Baugesetzbuchs (BauGB) gewählt, in dem erleichterte Voraussetzungen für die Planaufstellung gelten. Unter anderem muss im vereinfachten Verfahren kein Umweltbericht angefertigt gefertigt werden. Hintergrund dieser [...]