ÖFFENTLICHES WIRTSCHAFTSRECHT

Öffentliches Wirtschaftsrecht Baumann Rechtsanwälte Würzburg Leipzig

Das Gebiet des Öffentlichen Wirtschaftsrechts umfasst vor allem das Gewerberecht, das Energiewirtschaftsrecht, das Gaststättenrecht sowie das Vergaberecht. Diese Rechtsgebiete unterliegen in besonderem Maße einer staatlichen Reglementierung, deren Einhaltung im jeweiligen Einzelfall die Voraussetzung ist, um nicht der Gefahr von behördlichen Sanktionsmaßnahmen oder wirtschaftlichen Nachteilen ausgesetzt zu sein. Profitieren Sie hierbei von unserer langjährigen Erfahrung und unseren besonderen Kenntnissen in diesem Bereich, um etwaigen Konflikten mit Behörden aus dem Weg zu gehen oder diese einer an Ihren Interessen ausgerichteten Lösung zuzuführen.

Gewerberecht

Das Gewerberecht regelt im Wesentlichen die Anforderungen an Gewerbetreibende. Gesetzliche Regelungen hierzu finden sich in unterschiedlichen Gesetzen. Zu den wichtigsten gesetzlichen Regelungen zählen die Gewerbeordnung (GewO), die Handwerksordnung (HandwO) und das Gaststättengesetz (GastG). Wir unterstützen mittelständische Unternehmen bei der Bewältigung und dem rechtssicheren Umgang mit den umfangreichen gesetzlichen Vorschriften, die das Gewerberecht bereithält.

Gaststättenrecht

Das Gaststättenrecht ist als Teil des Gewerberechts gesetzlich geregelt im Gaststättengesetz (GastG). Das Gaststättengesetz regelt vor allem die Voraussetzungen, unter denen die Erlaubnis für den Betrieb eines Gaststättengewerbes erteilt werde kann. Von praktischer Relevanz sind insbesondere die Anforderungen an die Zuverlässigkeit des Gewerbetreibenden.

Energiewirtschaftsrecht

Das Energiewirtschaftsrecht ist geregelt im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG). Die gesetzlichen Regelungen verfolgen u.a. das Ziel, die Allgemeinheit sicher mit Strom und Gas zu versorgen und einen wirksamen und unverfälschten Wettbewerb zwischen den Energieversorgungsunternehmen und die Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit von Energieversorgungsnetzen sicherzustellen (vgl. § 1 EnWG).

Vergaberecht

Das Vergaberecht ist Oberbegriff für eine Vielzahl von Regeln und Vorschriften, welche die Träger öffentlicher Gewalt bei der Beschaffung von sachlichen Mitteln und Leistungen, die sie zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben benötigen, zu beachten haben. U. a. im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), in der VOB, VOF, VOL und VgV sind Regelungen zum Verfahren und Vorschriften zum Bieterrechtsschutz wegen der Verletzung von Verfahrensregelungen enthalten. Die Vielschichtigkeit und die Anzahl der unterschiedlichen gesetzlichen Regelungen führen bei den Anwendern oft zu Rechtsfragen, deren Beantwortung häufig fachliche Kompetenz voraussetzt.

Bergrecht

Das Bergrecht ist bis heute durch seine historischen Wurzeln und das unbedingte Streben nach Ausbeutung vorhandener Bodenschätze auf Kosten von Mensch und Natur geprägt. Die Zulassung und Änderung von bergrechtlichen Betriebsplänen (Rahmenbetriebsplan, Hauptbetriebsplan) ist aufgrund komplizierter rechtlicher Regelungen und schwieriger technischer, geologischer und seismologischer Probleme für die betroffenen Bürger nur schwer verständlich. Zugleich sind die Ansprüche und Verfahrensrechte der häufig durch Enteignung bedrohten Betroffenen im Vergleich zu anderen Bereichen der Vorhabenzulassung nur sehr schwach ausgestaltet. Trotz langsamer Verbesserungen aufgrund europarechtlicher Vorgaben und neuer verfassungsgerichtlicher Ausweitungen der Rechtspositionen ist für Betroffene und Verbände eine fachkundige und strategisch versierte Begleitung in bergrechtlichen Verfahren unerlässlich. Wir sind mit den Besonderheiten des Bergrechts vertraut und arbeiten eng mit versierten Sachverständigen zusammen.