Oberverwaltungsgericht Bautzen stoppt Forstwirtschaft im Leipziger Auwald

Mit heute den Beteiligten bekannt gegebenem Beschluss vom 09.06.2020 hat das Oberverwaltungsgericht Bautzen (OVG Bautzen) der Beschwerde der Grünen Liga Sachsen e.V. im Verfahren gegen die Stadt Leipzig wegen deren Forstwirtschaftsplanung stattgegeben. Infolge dieser Entscheidung darf die Stadt innerhalb des weiträumig geschützten Leipziger Auwaldes von einigen Maßnahmen der Verkehrssicherung abgesehen keine Fällungen mehr durchführen, bevor sie nicht eine Verträglichkeitsuntersuchung nach Maßgabe der Fauna-Flora-Habitatrichtlinie (FFH-Richtlinie) durchführt. Die Grüne Liga richtete sich mit ihrer Beschwerde gegen die erstinstanzliche Entscheidung des Verwaltungsgerichts Leipzigs (VG Leipzig, Beschluss v. 9.10.2019, Az.: 1 L 1315/18). Das VG Leipzig hatte sich auf den Standpunkt gestellt, dass der [...]

2020-10-13T12:06:39+02:0016. Juni 2020|

BVerwG schaltet EuGH ein: Pflicht zur strategischen Umweltprüfung bei Erlass oder Änderung von Landschaftsschutzgebieten wird nun in Luxemburg geklärt

Im von der Kanzlei Baumann Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB vertretenen Klageverfahren des BUND Naturschutz in Bayern e.V. (BN) gegen die Verkleinerung des Landschaftsschutzgebietes „Inntal Süd“ hat der 4. Senat des BVerwG mit Beschluss vom (Aktenzeichen 4 CN 4.18) das Verfahren ausgesetzt und dem EuGH mehrere Fragen zur Auslegung der europäischen Richtlinie über die strategische Umweltprüfung (Richtlinie 2001/42/EG – sog. SUP-Richtlinie) vorgelegt. Konkret geht es darum, ob der BN gegen die Verkleinerung des seit den Jahren 1952/1977 unter Schutz gestellten Landschaftsschutzgebietes „Inntal Süd“ gerichtlich vorgehen kann. Die angegriffene Änderungsverordnung reduziert das unter Schutz gestellte Gebiet um ca. 650 ha und schwächt bisher [...]

2020-10-13T12:06:39+02:0016. Juni 2020|

Verwaltungsgericht München stoppt erneut Bauarbeiten am Watzmannhaus

Mit seinem Beschluss vom 08.06.2020 hat das Verwaltungsgericht München dem Antrag des Bund Naturschutz in Bayern e.V. in einem Eilverfahren stattgegeben und die aufschiebende Wirkung der Klage des Bund Naturschutz gegen die geänderte Baugenehmigung für den Umbau des Watzmannhauses angeordnet. Infolge dieser Entscheidung darf der Deutsche Alpenverein - Sektion München zunächst keine weiteren Bauarbeiten durchführen. Die Baugenehmigung für den Umbau des Watzmannhauses wurde bereits am 16.02.2016 vom Landratsamt Berchtesgadener Land erteilt. Die Kanzlei Baumann Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB (Würzburg/Leipzig/ Hannover) hat für den Bund Naturschutz in Bayern e.V. gegen diese Baugenehmigung vor dem Verwaltungsgericht München Klage erhoben und in einem Eilverfahren [...]

2020-10-13T12:06:39+02:009. Juni 2020|
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