ICE-Instandhaltungswerk Nürnberg nach rechtlicher Prüfung nicht raumverträglich
Die DB Fernverkehr AG kann ihr geplantes ICE-Werk nach rechtlicher Bewertung der Kanzlei Baumann Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB an keinem ihrer vorgeschlagenen Standorte im Vogelschutzgebiet Nürnberger Reichswald realisieren. Dem Vorhaben stehen zwingende Vorgaben des Wasser-, Natur- und Habitatschutzrechts entgegen. Es ist an den Standorten zudem unvereinbar mit dem Landesentwicklungsprogramm Bayern 2020 und den Regionalplänen Nürnberg und Regensburg. Will die DB Fernverkehr AG an ihrer Planung festhalten, muss sie von ihren Wunsch-Standorten absehen und auf alternative Standorte zurückgreifen. Die DB Fernverkehr AG beabsichtigt bereits seit mehreren Jahren die Errichtung und den Betrieb eines neuen ICE-Instandhaltungswerks, in dem „Züge gewartet, gereinigt und repariert [...]