ÖFFENTLICHER DIENST

Öffentlicher Dienst Baumann Rechtsanwälte Würzburg Leipzig

Das Recht des öffentlichen Dienstes, insbesondere das Beamtenrecht, aber auch das Dienstrecht für Richter, Angestellte oder Soldaten, ist durch eine enorme Regelungsdichte gekennzeichnet, was die Beurteilung etwa einer Versetzung, einer Teilzeitbeschäftigung oder auch der Dienstfähigkeit häufig schwierig macht. Wir bieten Beamtinnen und Beamten eine auf den jeweiligen Einzelfall bezogene rechtliche Einschätzung ihrer aus dem Beamtenverhältnis entstehenden Rechte bzw. Pflichten. Wir beraten andererseits auch Behörden und Gemeinden bei diesbezüglichen Fragestellungen und setzen diese erforderlichenfalls auch gerichtlich durch (z. B. Konkurrentenklagen).

Angestellte im Öffentlichen Dienst

Das Öffentliche Dienstrecht für Angestellte ist ein durch viele Grundsätze des Beamtenrechts geprägter, spezieller Bereich des Arbeitsrechts. Es regelt die Rechtsbeziehungen zwischen dem öffentlich-rechtlichen Arbeitgeber, also Bund, Land, Kommune, Körperschaft, Anstalt oder Stiftung des öffentlichen Rechts, und dem Angestellten. Hier beantworten wir gern auftretende Fragen und beraten und vertreten Mandanten in Gerichtsverfahren.

Beamtenrecht

Das Beamtenrecht gehört zum öffentlichen Recht und ist Teil des besonderen Verwaltungsrechts. Es regelt die Rechtsbeziehungen zwischen dem Dienstherrn auf der einen Seite und dem Beamten sowie dessen Angehörigen auf der anderen Seite. Wir beraten und vertreten regelmäßig Beamtinnen und Beamte in Besoldungs- und Laufbahnfragen, in Konkurrenzsituationen und bei Auseinandersetzungen mit dem Dienstherrn.

Dienstrecht für Richter

Das Dienstrecht der Richter ist als Sonderrecht der vom Bund oder von den Ländern ernannten Richter eine für den betreuenden Rechtsanwalt mit besonderen Anforderungen verbundene Rechtsmaterie. Ebenso wie das Beamtenrecht erfordert das Dienstrecht der Richter eine Behandlung des Einzelfalls mit Fingerspitzengefühl und stetem Blick auf denkbare persönliche Folgen für den Mandanten. Dabei verstehen wir uns im Umgang mit unseren juristisch versierten Mandanten vor allem als unbefangene Partner, die mit einem Blick aus der Distanz zielführende und kosteneffiziente Lösungen gemeinsam mit dem Mandanten entwickeln.