ANLAGENZULASSUNG
Die Zulassung von Industrie- und Gewerbeanlagen ist für Mensch und Umwelt in den betroffenen Städten und Gemeinden häufig mit erheblichen Gefahren und Beeinträchtigungen verbunden. Zugleich sind die hierfür notwendigen Genehmigungs- und Überwachungsvorschriften sehr komplex und erfordern besondere technische und fachspezifische Kenntnisse.
Die Kanzlei Baumann Rechtsanwälte steht hier seit über 30 Jahren an der Seite der betroffenen Bürger und Kommunen und unterstützt Bürgerinitiativen, Vereine und Verbände bei der Sicherung der Lebensqualität der Menschen und dem Erhalt von Natur und Umwelt. Langjährige Erfahrung und eine hervorragende Vernetzung mit Sachverständigen bringen wir dabei vor allem im Atomrecht, im Bergrecht und im Immissionsschutzrecht mit. Ob Kraftwerke, Industrieanlagen, Abfallbeseitigungs- und –verwertungsanlagen, Mastanlagen oder sonstige Anlagen – wir bieten Ihnen eine intelligente und strategische Hilfe zu allen auftretenden rechtlichen Fragen. Hierbei unterstützen wir Sie auch bei der Öffentlichkeitsarbeit und beziehen politische Gestaltungsmöglichkeiten in unser Denken und Handeln ein.
Eine besondere Stellung im Bereich der Anlagenzulassung nehmen Vorhaben der Erneuerbaren Energien ein. Die Energiewende stellt aus unserer Sicht eine Notwendigkeit und zugleich eine große Herausforderung dar. Hier unterstützen wir Unternehmen, die an geeigneten Standorten Vorhaben realisieren möchten, in allen Bereichen des EEG und bei den hiermit verbundenen planungsrechtlichen Fragen. Dabei verfügen unsere Rechtsanwälte auch über die Fähigkeit, Projekte rechtlich zu planen, zu gestalten und zu koordinieren.
Atomrecht
Das Atomrecht umfasst neben Bestimmungen zu Kernbrennstoffen (z.B. Betrieb und Stilllegung von Kernkraftwerken) auch den Bereich des Strahlenschutzes sowie Fragen der Atommüllzwischen- und –endlagerung. Die Kanzlei Baumann Rechtsanwälte hat seit ihrer Gründung den Widerstand gegen die mittlerweile auch durch den Gesetzgeber zum Auslaufmodell erklärte Hochrisikotechnologie zur Gewinnung von Energie durch Kernspaltung aktiv juristisch begleitet. Angefangen bei der atomaren Wiederaufarbeitungsanlage Wackersdorf (1983) über das Kernkraftwerk Mülheim-Kärlich (1990), das Kernkraftwerk Biblis/Zwischenlager (2001), das Kernkaftwerk Krümmel/Zwischenlager (2001), das Kernkraftwerk Grafenrheinfeld/Zwischenlager (2002/2005) und weitere Kraftwerke und Zwischenlager sind wir bis heute mit atomrechtlichen und strahlenschutzrechtlichen Fällen befasst. Die jeweiligen Bezüge zum Bauplanungsrecht sowie medizinische Fragen gehören hierbei auch zu unserem Kompetenzbereich.
Erneuerbare Energien
Im Bereich der erneuerbaren Energien sind wir sowohl mit planungsrechtlichen als auch vergütungsrechtlichen Fragestellungen vertraut und beraten Unternehmen bei der Planung, behördlichen Zulassung und Umsetzung von Projekten.
Der sinnvolle Einsatz erneuerbarer Energien verursacht in einigen Fällen intensive Konflikte mit anderen Rechtsgütern, die ebenfalls einer Betrachtung mit Augenmaß bedürfen. Bedenken gegen konkrete Standorte für EEG-Projekte müssen aus unserer Sicht intensiv diskutiert und Projekte an ungeeigneten Standorten überprüft werden. Hier verfügen wir ebenfalls über eine langjährige Erfahrung und entsprechenden Fachverstand.
Unser Fachwissen im Bereich der Erneuerbaren Energien umfasst Solarenergie, Windenergie, Wasserkraft, Biomasse und Geothermie und wird durch unser umfangreiches Netzwerk an Sachverständigen vervollständigt. Im Bereich der Windenergie sind wir speziell auch für hiermit im Zusammenhang stehende Fragen des Luftverkehrsrechts kompetent.
Immissionsschutzrecht
Das Immissionsschutzrecht ist neben dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und die auf dessen Grundlage ergangenen Immissionsschutz-Verordnungen vor allem durch technische Regelwerke (z.B. TA Lärm und TA Luft) und zunehmend durch europarechtliche Vorgaben (z.B. Industrieemissionsrichtlinie, Abfallrichtlinie, Luftqualitätsrichtlinien, etc.) geprägt. Wir betreuen die Erhebung von Einwendungen in immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren und vertreten unsere Mandanten in Erörterungsterminen sowie in Klage- und Eilverfahren in allen Instanzen.
Das Immissionsschutzrecht ist als eine unserer Kernkompetenzen für alle unsere Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte ein vertrautes Gebiet. Dabei bemühen wir uns, unseren Mandanten durch eine vertiefende Spezialisierung der Mitglieder unseres Teams auf einzelne Anlagentypen zusätzlich zur juristischen Expertise auch herausgehobenen technischen Sachverstand zur Verfügung zu stellen. Zugleich ziehen wir zur Lösung einzelner Fachfragen Sachverständige heran.