Folgen des neuen Klimaanpassungsgesetzes für die Kommunen
Am 20. Dezember 2023 hat der Bundestag das Klimaanpassungsgesetz (KAnG) beschlossen (BGBl. 2023 I Nr. 393 vom 22.12.2023). Das Ziel des Gesetzes ist es, die Wirkungen der unabwendbaren Folgen des Klimawandels für die persönliche Integrität, aber auch für die gesamte Gesellschaft, Wirtschaft und Infrastruktur sowie für die Umwelt abzuschwächen. Um dieses Ziel zu erreichen, werden mit dem KAnG unter anderem die Kommunen verpflichtet ihren Beitrag zur Klimaanpassung zu leisten, in dem sie Klimaanpassungskonzepte aufstellen sollen. Im Folgenden findet sich eine Hilfestellung für die Ausarbeitung dieser Konzepte, die anhand der gesetzlichen Bestimmungen entwickelt wurde. Wer wird zur Aufstellung von Konzepten verpflichtet? [...]