Folgen des neuen Klimaanpassungsgesetzes für die Kommunen

Am 20. Dezember 2023 hat der Bundestag das Klimaanpassungsgesetz (KAnG) beschlossen (BGBl. 2023 I Nr. 393 vom 22.12.2023). Das Ziel des Gesetzes ist es, die Wirkungen der unabwendbaren Folgen des Klimawandels für die persönliche Integrität, aber auch für die gesamte Gesellschaft, Wirtschaft und Infrastruktur sowie für die Umwelt abzuschwächen. Um dieses Ziel zu erreichen, werden mit dem KAnG unter anderem die Kommunen verpflichtet ihren Beitrag zur Klimaanpassung zu leisten, in dem sie Klimaanpassungskonzepte aufstellen sollen. Im Folgenden findet sich eine Hilfestellung für die Ausarbeitung dieser Konzepte, die anhand der gesetzlichen Bestimmungen entwickelt wurde. Wer wird zur Aufstellung von Konzepten verpflichtet? [...]

2024-06-24T15:44:35+02:0030. Mai 2024|

Rechtsfolgen von Fehlern bei der Widmung von Straßen bei erstmaliger Anlegung der Straßen- und Bestandsverzeichnisse

Durch das Bayerische Straßen- und Wegegesetz vom 11.07.1958, in Kraft getreten am 01.04.1958, wurden die bayerischen Gemeinden zur erstmaligen Anlegung der Straßen- und Bestandsverzeichnisse aufgefordert. Dies ist mittlerweile schon mehr als 65 Jahre her, dennoch existieren auch heute noch Rechtsstreitigkeiten, die sich mit der Frage der Rechtmäßigkeit der damaligen Anlegung und deren Folgen befassen. Freilich stellt sich diese Frage heutzutage nicht losgelöst von einem aktuellen Aufhänger; vielmehr wird heute aus aktuellem Anlass beispielsweise die Widmung einer Straße (als öffentliche Straße) bestritten und hierbei auch damit argumentiert, dass eine solche nie erfolgt sei. Aufpassen muss man hierbei aber, dass man bei [...]

2024-05-03T11:36:32+02:003. Mai 2024|

VGH München bestätigt: Fischotter-Abschuss in Bayern nach Klage von Bund Naturschutz Bayern und Deutscher Umwelthilfe bleibt weiter verboten

Der Bund Naturschutz Bayern (BN) und die Deutsche Umwelthilfe (DUH) haben vor Gericht einen wichtigen Erfolg für den streng geschützten Fischotter errungen: Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) in München hat die von der bayerischen Regierung erlassene Ausnahmeverordnung für rechtswidrig erklärt, die den Abschuss von bis zu 32 Fischottern in Ostbayern ohne Einzelgenehmigung erlauben sollte. Die Umweltverbände hatten gemeinsam geklagt, weil die Regelung aus ihrer Sicht gegen Arten-, Tierschutz-, Jagd- und EU-Recht verstoßen hat und zudem die Einhaltung des Abschuss-Kontingents nicht sichergestellt war. Bereits am 30. November 2023 hatte der VGH einem Eilantrag der Umweltverbände zur sofortigen Aussetzung der Abschusserlaubnis stattgegeben. Mit dem [...]

2024-05-02T09:36:35+02:002. Mai 2024|
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