Schallschutzprogramm BER

Nicht nur die erheblichen Verzögerungen um die Eröffnung des Flughafens Berlin-Brandenburg (BER), sondern auch die langwierige Umsetzung des damit verbundenen Schallschutzprogramms erfahren inzwischen die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit.

Für viele Anwohner des zukünftigen Hauptstadtflughafens wird dessen Inbetriebnahme mit einer massiven Erhöhung der Fluglärmbelastung verbunden sein. Auch wenn diese Problematik beim Erlass des Planfeststellungsbeschlusses für den BER Berücksichtigung gefunden hat und dieser weitreichende Schallschutzansprüche für die Anwohner vorsieht, erweist sich die Geltendmachung dieser Ansprüche für viele Anwohner im konkreten Fall als äußerst kompliziert und langwierig. Diese Problematik wird umso dringender, als mit der Inbetriebnahme auch die Verjährungsfrist für die Geltendmachung der Ansprüche in Lauf gesetzt wird.

Haben Sie Fragen zum Schallschutzprogramm BER oder zu Ihren Rechten? Benötigen Sie rechtliche Unterstützung bei der Geltendmachung Ihrer Ansprüche? Sprechen Sie uns an, wir freuen uns darauf, uns für Sie einzusetzen!