KOMMUNALABGABEN

Kommunalabgaben Baumann Rechtsanwälte Würzburg Leipzig

Die Betreuung abgabenrechtlicher Fälle zählt zu den Kernkompetenzen unserer Kanzlei.

Viele Bürger werden durch Abgaben teils erheblichen Zahlungsverpflichtungen ausgesetzt, deren Höhe und Berechnungsmethode oft nur schwer nachzuvollziehen sind. Die hierauf spezialisierten Fachanwälte und Rechtsanwälte unseres Hauses sorgen dafür, dass unsere Mandanten nicht zur Zahlung ungerechtfertigter Erschließungs-, Anschluss- oder Ausbaubeiträge herangezogen werden.

Beiträge, Gebühren und Steuern

Die Möglichkeit für Gemeinden, Landkreise, Bezirke oder Zweckverbände, Abgaben, also Beiträge, Gebühren und Steuern zu erheben, wird diesen durch verschiedene Gesetze eingeräumt, so beispielsweise durch das Kommunalabgabengesetz (KAG) bzw. auch das Baugesetzbuch (BauGB). Je nach Bundesland ist das Kommunalabgabengesetz oder das Baugesetzbuch Rechtsgrundlage für die Erhebung von Erschließungsbeiträgen. Das Kommunalabgabengesetz regelt darüber hinaus die Erhebung von sonstigen Beiträgen zur Deckung des Aufwands für die Herstellung, Anschaffung, Verbesserung oder Erneuerung öffentlicher Einrichtungen, wie beispielsweise Ortsstraßen (Straßenausbaubeiträge) oder leitungsgebundene Einrichtungen. Ferner ist die Erhebung von Gebühren sowie von kommunalen Steuern im Kommunalabgabengesetz geregelt.

Erschließungs-, Anschluss- oder Ausbaubeiträge

In der Anwaltspraxis besonders relevant sind die verschiedenen Beiträge.

Für die Erschließung eines bebaubaren Grundstücks mit Erschließungsanlagen können Erschließungsbeiträge verlangt werden. Erschließungsanlagen sind öffentliche zum Anbau bestimmte Straßen, Wege und Plätze, aber auch mit Kraftfahrzeugen nicht befahrbare Verkehrsanlagen innerhalb der Baugebiete wie Fußwege oder Wohnwege, Sammelstraßen innerhalb der Baugebiete sowie Parkflächen und Grünanlagen (mit Ausnahme von Kinderspielplätzen) und Anlagen zum Schutz von Baugebieten gegen schädliche Umwelteinwirkungen.

Anschluss- oder Ausbaubeiträge können nach dem Kommunalabgabengesetz von den Grundstückseigentümern und Erbbauberechtigten erhoben werden, denen die Möglichkeit der Inanspruchnahme der abzurechnenden Einrichtung besondere Vorteile bietet.

Unser Anwaltsteam verfügt über jahrelange Erfahrung in der Betreuung einer sehr hohen Anzahl von Einzelfällen. Es ist mit allen sich stellenden Fragen vertraut und jedem Problem gewachsen.

Das Wort Abgabenrecht ist ein Glossarbegriff!