Frühling 2026: Was sich im Umweltrecht ändert

„Alles neu macht der Mai" – ganz so ist es im Recht zwar nicht, doch das Frühjahr 2026 bringt eine Reihe wichtiger Änderungen, die Unternehmen und ihre Verantwortlichen kennen sollten. Im Mittelpunkt steht eine deutliche Verschärfung des Umweltstrafrechts. Hinzu kommen neue Vorgaben für Gebäude, Berichtspflichten und Klimaregeln. Dieser Beitrag gibt einen praxisorientierten Überblick. Das Umweltstrafrecht wird schärfer Anlass und Zeitrahmen Bis zum 21. Mai 2026 muss Deutschland die EU-Richtlinie 2024/1203 zum strafrechtlichen Schutz der Umwelt in nationales Recht umsetzen. Geschieht das nicht rechtzeitig, droht ein Vertragsverletzungsverfahren. Nach der Rechtsprechung des EuGH gelten zentrale Vorgaben der Richtlinie ohnehin unmittelbar, weil sie [...]

2026-05-29T09:20:18+02:0029. Mai 2026|

Jetzt anmelden: Online-Konferenz „Auf dem Weg zur klimaneutralen Stadt“ am 8. Juni 2026 mit dem Fokusthema: „Klimaneutraler Verkehr – Herausforderungen für die städtische Mobilität“

Auch im Jahr 2026 setzen der Deutsche Städtetag, die Universität Trier und die Kanzlei Baumann Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB die Online-Konferenz-Reihe „Auf dem Weg zur klimaneutralen Stadt“ fort. Die Anmeldung zur diesjährigen Online-Konferenz ist ab sofort möglich. Thema: „Klimaneutraler Verkehr – Herausforderungen für die städtische Mobilität“ Termin: Montag, der 8. Juni 2026, 9:00 – 12:30 Uhr, als Online-Konferenz via Zoom Die Einladungsbroschüre mit Themeneinführung und Programmablauf können Sie hier ansehen: ⇒ Einladungsbroschüre Online-Konferenz 2026   Anmeldung: Eine Anmeldung ist bis zum 7. Juni 2026 über die Website des Deutschen Städtetags möglich: ⇒ Anmeldung zur Online-Konferenz 2026 Hier finden Sie [...]

2026-05-15T12:44:36+02:0015. Mai 2026|

BauGB-Novelle 2026: Schnellere Verfahren, sicherere Pläne?

Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen hat am 1. April 2026 den Referentenentwurf für ein „Gesetz zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts" in die Länder- und Verbändeanhörung gegeben. Der Kabinettsbeschluss ist für den 20. Mai 2026 vorgesehen. Der Entwurf greift breit aus und enthält zahlreiche Modifizierungen und Neuerungen: Auch der Wohnungsbau soll nun neben den erneuerbaren Energien, der Energieversorgungssicherheit und nahezu sämtlichen Verkehrsinfrastrukturvorhaben im überragenden öffentlichen Interesse sein – jedenfalls in angespannten Gebieten nach § 201a BauGB. Darüber hinaus eine Verschlankung der Umweltprüfung (§ 2a BauGB-E), durchgehende Digitalisierung des Bauleitplanverfahrens, verbindliche Verfahrensfristen mit „Verfahrensampel", Anhebung der Schwellenwerte des beschleunigten [...]

2026-05-05T13:10:41+02:005. Mai 2026|
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