SICHERHEIT UND ORDNUNG
Polizei- und Sicherheitsrecht ist ein Handlungsfeld von Gemeinden und anderen Sicherheitsbehörden.
Über langjährige Erfahrung verfügen wir im Recht der Kampfmittelbeseitigung. Außerdem vertreten wir Fallgestaltungen des Lebensmittelrechts, des Forstrechts und des Jagdrechts.
Kampfmittelbeseitigung
Nach wie vor werden Kampfmittel – insbesondere Bombenblindgänger und Munitionsgegenstände aus dem 2. Weltkrieg – gefunden, häufig im Zusammenhang mit Bauvorhaben, manchmal aber auch schlicht durch Spaziergänger in der Natur. Solche Kampfmittel können ein erhebliches Gefährdungspotenzial aufweisen. Für die Beseitigung konkreter Gefahren, die von Kampfmitteln auf ihren Grundstücken ausgehen, sind grundsätzlich die Grundstückseigentümer verantwortlich, die mit teils empfindlichen Kosten zu rechnen haben. Ist einem Verdacht auf Kampfmittel nachzugehen, sind erforderliche Maßnahmen zu veranlassen oder entsprechende Fachfirmen zu beauftragen. Auch muss geklärt werden, wer in welchem Umfang zur Verantwortung gezogen wird.
Das Kampfmittelrecht ist eine Spezialmaterie des Polizei- und Ordnungsrechts, bei der die Kanzlei Baumann Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB über eine ausgewiesene Expertise verfügt und schon über viele Jahre bundesweit Problemfälle betreut und gelöst hat.