Erhebung von Erschließungsbeiträgen für schon seit längerem bestehende Erschließungsanlagen

Immer wieder stellen sich Fragen zur Erhebung von Erschließungsbeiträgen für bereits seit längerem vorhandene Erschließungsanlagen, namentlich Straßen. Sowohl Private, die nach Jahren bzw. nach Jahrzehnten der Straßenbenutzung einen Bescheid über die Erhebung eines Erschließungsbeitrags für die ihr Wohn- oder Gewerbegrundstück erschließende Straße erhalten, wie auch Gemeinden im Rahmen ihrer Beitragserhebung fragen sich, ob und warum die entsprechende Straße noch abgerechnet werden kann. Viele Private meinen, dies sei wegen der Abschaffung der Straßenausbaubeiträge in Bayern seit dem 01.01.2018 oder auch wegen der bereits langjährigen Benutzbarkeit der Straße von vornherein unzulässig. Dem kann jedenfalls pauschal so nicht zugestimmt werden. Richtig ist, dass [...]

2024-01-11T11:41:16+01:0022. Dezember 2023|

Kanzlei Baumann Rechtsanwälte erfolgreich: LEAG gibt Müllverbrennungsanlage am Standort Jänschwalde auf

Die LEAG hat am 18.12.2023 mitgeteilt ihr Vorhaben für eine Müllverbrennungsanlage am Standort in Jänschwalde aufzugeben und ihren Fokus auf innovative grüne Energietechnologien zu richten. Erst im September dieses Jahres hatte die Kanzlei Baumann Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB eine umfassende Klagebegründung gegen die vom LfU Brandenburg erteilte 1. Immissionsschutzrechtliche Teilgenehmigung für das Vorhaben eingereicht. „Wir begrüßen den Schritt der LEAG das Vorhaben unter anderem aus ökologischen Gründen aufzugeben“, sagt Rechtsanwältin Dr. Franziska Heß und bewertet diesen Schritt wie folgt: „Gerade angesichts des Klimabeschlusses des Bundesverfassungsgerichts und des Ziels der Klimaneutralität bis zum Jahr 2045 nach § 3 Abs. 2 Klimaschutzgesetz (KSG) [...]

2024-01-09T13:21:39+01:0020. Dezember 2023|

Entscheidung des BVerwG zur Unvereinbarkeit des §13b BauGB mit Europarecht

Historie des § 13b BauGB Der § 13b BauGB wurde 2017 aufgrund der damaligen und auch immer noch anhaltenden Wohnungsnot in den Ballungsgebieten eingeführt und sollte es den Gemeinden unter bestimmten Voraussetzungen erlauben auch Flächen des Außenbereichs im beschleunigten Verfahren nach §13a BauGB für Wohnzwecke zu überplanen. Im beschleunigten Verfahren nach §13a BauGB, auf den der §13b BauGB verweist, dürfen im Hinblick auf das Regelverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans nach BauGB Abweichungen vorgenommen werden. Insbesondere darf im beschleunigten Verfahren von der Umweltprüfung in Form des Umweltberichts abgesehen, bei Abweichungen vom Flächennutzungsplan darf die Planung ohne vorherige Anpassung des Flächennutzungsplans vorgenommen [...]

2023-12-07T10:52:33+01:006. Dezember 2023|
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