SCHUL- UND HOCHSCHULRECHT
Die im Bereich des Schulrechts alltäglich auftretenden Probleme zwischen Schulleitung, Lehrpersonal, Schülerschaft und Eltern sind besonders sensibel und bedürfen einer anwaltlichen Betreuung mit Fingerspitzengefühl. Hier bieten wir Ihnen neben der Klärung rechtlicher Fragestellungen auch Unterstützung bei Gesprächen zwischen den Beteiligten.
Unsere Kompetenz umfasst auch Fragen des Hochschulrechts (Studiengangszulassungs- und Prüfungsrecht). Aufgrund unserer umfassenden Kenntnisse und langjährigen Erfahrungen in diesem Bereich bieten wir Ihnen eine auf Ihren Einzelfall zugeschnittene rechtliche Beratung und Vertretung.
Schulrecht
Das Schulrecht ist ein Teil des besonderen Verwaltungsrechts. Es regelt die Einrichtung und den Betrieb von öffentlichen und privaten Schulen sowie die staatliche Aufsicht darüber. Zum Betrieb der Schulen gehören insbesondere die Verteilung der Noten, der Jahreszeugnisse und der schulischen Abschlüsse. Wir sind neben der rechtlichen Beratung und Vertretung in diesen Bereichen auch ein geeigneter Ansprechpartner für Fragen der Gründung privater Schulen.
Hochschulrecht
Das Hochschulrecht gehört zum öffentlichen Recht und ist ein Teil des besonderen Verwaltungsrechts. Es regelt den Rahmen für die Tätigkeit der Hochschulen und die staatliche Aufsicht darüber sowie die Möglichkeiten der autonomen Selbstverwaltung der Hochschulen. Teilgebiete sind das Hochschulzulassungsrecht, in dem es darum geht, in einem bestimmten Verfahren an einer Hochschule immatrikuliert zu werden, das autonome Satzungsrecht der Hochschulen, mit dem allgemeine Verwaltungsvorgänge, aber auch die konkreten Studiengänge an den Hochschulen ausgestaltet werden, sowie das Hochschulprüfungsrecht.