Bundesverwaltungsgericht entscheidet über Abwehrrechte einer Nachbargemeinde gegen die Genehmigung eines großflächigen Einzelhandelsbetriebs im beplanten Innenbereich
Das Bundesverwaltungsgericht hat in einer neuen Entscheidung zur Frage des Rechtsschutzes einer Gemeinde gegen Bauvorhaben auf dem Gebiet einer Nachbargemeinde Stellung genommen und die bisherige Rechtsprechung nochmals konkretisiert. Nach dem Urteil kann sich eine Gemeinde nur dann erfolgreich gegen die Genehmigung eines großflächigen Einzelhandelsbetriebs im beplanten Innenbereich wehren, wenn das Vorhaben schädliche Auswirkungen auf deren zentrale Versorgungsbereiche hat. Die Klägerin wehrte sich in dem Verfahren gegen eine Genehmigung der Beklagten für den Neubau eines Sportfachmarkts mit einer Verkaufsfläche von mehr als 3.500 m², die der Beigeladenen erteilt wurde. Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich eines Bebauungsplans, der vom Oberverwaltungsgericht auf einen [...]