VGH Mannheim weist Normenkontrollanträge gegen die 3. Änderung des Bebauungsplans „Pfützenäcker“ der Stadt Lauda Königshofen ab

Mit Urteil vom heutigen Tag hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim die Normenkontrollanträge von mehreren Bürgern gegen die 3. Änderung des Bebauungsplans „Pfützenäcker“, Ortsteil Gerlachsheim, der Stadt Lauda-Königshofen abgewiesen. Die Stadt wird in diesem Verfahren von der Kanzlei Baumann Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB (Würzburg/Leipzig/Hannover) vertreten. Das Gewerbegebiet „Pfützenäcker“ liegt am Ortsausgang von Gerlachsheim direkt an der Landesstraße 511 in Richtung Grünsfeld und besteht bereits seit über 40 Jahren. Um die unmittelbaren Anwohner des Gewerbegebiets zu entlasten, hat die Stadt im Rahmen der 3. Änderung des Bebauungsplans unter anderem einen unmittelbaren Anschluss des Gewerbegebiets an die Landesstraße 511 vorgesehen. Die bisherige innerörtliche [...]