Bayerischer Verwaltungsgerichtshof hält Bebauungsplan des Marktes Kleinlangheim „Am Graben“ für ungültig

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat sich in seinem Beschluss vom 13.09.2019, mit welchem ein Verfahren über einen Normenkontrolleilantrag eingestellt wurde, zur Rechtmäßigkeit des vom Markt Kleinlangheim aufgestellten Bebauungsplans „Am Graben“ dahingehend geäußert, dass dieser aller Voraussicht nach ungültig sei. Seit Jahren ist der Markt Kleinlangheim bemüht, ein neues Baugebiet auszuweisen. Zunächst wurde ein Bebauungsplan aufgestellt, welcher das Gebiet „Am Graben“ und „Am Horn“ erfasste. Dieser Bebauungsplan wurde wegen mangelndem Bedarf vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof für unwirksam erklärt. Daraufhin hat sich der Markt Kleinlangheim bei seiner Wohngebietsausweisung auf das Gebiet „Am Horn“ beschränkt. Da der Markt Kleinlangheim letztlich aber nicht Eigentümer der Flächen [...]

2019-09-27T09:36:47+02:0027. September 2019|

Klage des Bund Naturschutz in Bayern hat Erfolg – Verwaltungsgericht München hebt Baugenehmigung für Wohnanlagen im Außenbereich von Berchtesgaden auf

Das Verwaltungsgericht München hat nach Ortseinsicht und mündlicher Verhandlung im Klageverfahren des Bund Naturschutz in Bayern e.V., vertreten durch die Kanzlei BAUMANN Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB, die Baugenehmigung des Landratsamts Berchtesgadener Land für Wohnanlagen im Bereich der „Villa Schön“ in Berchtesgaden mit Urteil vom 16.07.2019 aufgehoben. Die Urteilsbegründung liegt nun vor. Darin stellt das Verwaltungsgericht zunächst fest, dass das Vorhaben nicht, wie vom Landratsamt Berchtesgadener Land angenommen, im Innenbereich, sondern im Außenbereich des Marktes Berchtesgaden liegt. Es bleibt nun abzuwarten, welche Konsequenzen der Bauherr und das Landratsamt aus dem Urteil des Verwaltungsgerichts ziehen. Auch der Markt Berchtesgaden muss sich nun überlegen, [...]

2019-09-06T13:51:23+02:006. September 2019|

Bayer. Verwaltungsgerichtshof hebt Entscheidung des Verwaltungsgerichts Ansbach zum Putenmaststall in der Gemeinde Schnelldorf auf

Mit gleich drei Beschlüssen vom 05.08.2019 hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof die Rechtsauffassung der Gemeinde Schnelldorf, vertreten durch die Kanzlei BAUMANN Rechtsanwälte (Würzburg, Leipzig, Hannover), in einem Rechtsstreit gegen den Freistaat Bayern bestätigt und erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der vom Landratsamt Ansbach erteilten Baugenehmigung für einen geplanten Putenmaststall im Gemeindegebiet der Gemeinde Schnelldorf geäußert. Eine Genehmigung für den Putenmaststall wurde vom Landratsamt Ansbach zunächst im Jahr 2016 erteilt. Dagegen hatte die Gemeinde durch die Fachanwaltskanzlei für Verwaltungsrecht, Baumann Rechtsanwälte, Klage erheben lassen. Aufgrund der damals vom Verwaltungsgericht Ansbach in der mündlichen Verhandlung geäußerten Rechtsauffassung hat das Landratsamt diesen Genehmigungsbescheid zurückgenommen. [...]

2019-09-05T19:13:57+02:005. September 2019|
Nach oben