Bayerischer Verwaltungsgerichtshof hält Bebauungsplan des Marktes Kleinlangheim „Am Graben“ für ungültig
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat sich in seinem Beschluss vom 13.09.2019, mit welchem ein Verfahren über einen Normenkontrolleilantrag eingestellt wurde, zur Rechtmäßigkeit des vom Markt Kleinlangheim aufgestellten Bebauungsplans „Am Graben“ dahingehend geäußert, dass dieser aller Voraussicht nach ungültig sei. Seit Jahren ist der Markt Kleinlangheim bemüht, ein neues Baugebiet auszuweisen. Zunächst wurde ein Bebauungsplan aufgestellt, welcher das Gebiet „Am Graben“ und „Am Horn“ erfasste. Dieser Bebauungsplan wurde wegen mangelndem Bedarf vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof für unwirksam erklärt. Daraufhin hat sich der Markt Kleinlangheim bei seiner Wohngebietsausweisung auf das Gebiet „Am Horn“ beschränkt. Da der Markt Kleinlangheim letztlich aber nicht Eigentümer der Flächen [...]