3. Änderung des Bebauungsplans „Pfützenäcker“ der Stadt Lauda-Königshofen: Bundesverwaltungsgericht weist Revisionszulassungsanträge von Bürgern zurück

Wie am gestrigen Tag bekannt wurde, hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig mit Beschluss vom 2. Oktober 2019 die Beschwerde von mehreren Bürgern gegen die vom Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg im Urteil vom 21. Mai 2019 nicht zugelassene Revision zurückgewiesen. Damit ist die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs rechtskräftig. Die Stadt wurde in beiden Gerichtsverfahren von der Kanzlei Baumann Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB (Würzburg/Leipzig/Hannover) vertreten. Der Verwaltungsgerichtshof hatte die Normenkontrollanträge gegen die 3. Änderung des Bebauungsplans „Pfützenäcker“, Ortsteil Gerlachsheim, der Stadt Lauda-Königshofen insbesondere deshalb abgewiesen, weil nach Auffassung des Gerichts eine Rechtsverletzung der Antragsteller unter keiner Betrachtungsweise gegeben ist. Vielmehr wies der VGH in seiner Urteilsbegründung [...]