Klageverfahren der Ortsgemeinde Otterstadt gegen Deichausbau – OVG Koblenz äußert erhebliche Bedenken gegen Rechtmäßigkeit des Planfeststellungsbeschlusses
Mit Beschluss vom 4. Juni 2019 hat das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz dem beklagten Land mitgeteilt, dass gegen den Planfeststellungsbeschluss vom 6. November 2017 zum Aus- und Neubau des Rheinhauptdeiches in Otterstadt erhebliche rechtliche Bedenken bestehen. Somit ist die Deichplanung der SGD Süd zunächst auf Eis gelegt. Die Ortsgemeinde, die in dem Klageverfahren von der Kanzlei Baumann Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB (Würzburg/Leipzig/Hannover) vertreten wird, hat damit einen Etappensieg errungen. Diese Maßnahme steht im Zusammenhang mit der Umsetzung des Hochwasserschutzkonzeptes des Landes Rheinland-Pfalz für den Rhein. Nach den Plänen der SGD Süd soll der derzeit rd. 1,85 km lange Abschnitt des Rheinhauptdeichs [...]