Grüne Liga Sachsen erhebt Widerspruch gegen Genehmigung des Landratsamtes Bautzen und stellt Eilantrag beim Verwaltungsgericht

Vergangene Woche hat das sächsische Umweltministerium nach eigener Darstellung sein Einverständnis für die Tötung eines Wolfs des „Rosenthaler Rudels“ erteilt. Daraufhin hat das Landratsamt Bautzen eine entsprechende Ausnahmegenehmigung erlassen. Die Kanzlei Baumann Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB (Würzburg/Leipzig) hat im Auftrag der Grünen Liga Sachsen e.V. Widerspruch gegen die Abschussgenehmigung erhoben.

Rechtsanwältin Franziska Heß (Fachanwältin für Verwaltungsrecht) sieht in der Abschussgenehmigung einen Präzedenzfall von grundsätzlicher Bedeutung:

„Unserer Auffassung nach ist eine Abschussgenehmigung für einen Wolf unter anderem aufgrund bestehender Alternativen wie Vergrämung und Prävention mit dem europäischen Naturschutzrecht unvereinbar. Die Naturschutzrichtlinien verlangen, dass sämtliche Alternativen vorab ausgeschöpft werden.“

Die Hintergründe, wie die Genehmigung zustande kam, sind nach wie vor unklar. So haben die Behörden beispielsweise unterschiedlich darüber Auskunft gegeben, ob es sich um eine Genehmigung nach Jagdrecht oder Naturschutzrecht handelt.

Rechtsanwalt Andreas Lukas sieht schnellen Handlungsbedarf:

„Da ein Abschuss des Wolfes kurzfristig erfolgen soll, hat die Kanzlei Baumann Rechtsanwälte im Auftrag der Grünen Liga vorsorglich einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht Dresden gestellt. Dieser hat zum Ziel, dass keine Fakten durch einen Abschuss geschaffen werden, bevor die Sach- und Rechtslage geklärt ist.“

Leipzig, 03.11.2017 gez. RAin Franziska Heß / RA Andreas Lukas