Das Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt hat mit unanfechtbarem Beschluss vom 15. September 2026 (Az. 2 M 64/26) die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Magdeburg vom 8. Juni 2026 (Az. 3 B 107/26 MD) bestätigt. Damit bleibt die aufschiebende Wirkung der Klage des BUND Sachsen-Anhalt gegen die Zulassung der zweiten Betriebsplanänderung für die Deponie Brüchau bestehen. Der BUND Sachsen-Anhalt wird in dem Verfahren durch Baumann Rechtsanwälte PartG mbB vertreten.

Gestritten wird seit Jahren um den weiteren Umgang mit den in der Deponie Brüchau lagernden Quecksilberabfällen. Gegenstand des Verfahrens ist der mit Bescheid des Landesamtes für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt (LAGB) vom 14. August 2025 zugelassene Wechsel von der ursprünglich vorgesehenen Auskofferung und externen Entsorgung der quecksilberhaltigen Abfälle hin zu deren dauerhafter Verkapselung am Standort durch die Betreiberfirma Neptune. Der BUND Sachsen-Anhalt fordert die Rückkehr zur vollständigen Auskofferung und externen Entsorgung der Quecksilberabfälle.

Rechtsanwalt Alexander Ionis vertritt den BUND Sachsen-Anhalt in dem Verfahren bereits seit dem Eilverfahren in erster Instanz vor dem Verwaltungsgericht Magdeburg und hat den Erfolg nun auch vor dem Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt erstritten.

Nach dem Beschluss des Oberverwaltungsgerichts durfte die Entscheidung für eine dauerhafte Deponierung am bestehenden Grubenstandort nicht ohne vorheriges Planfeststellungsverfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung und Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgen.

Die angegriffene Betriebsplanänderung darf damit bis zu einer abschließenden Klärung in der Hauptsache nicht vollzogen werden. Das Hauptsacheverfahren vor dem Verwaltungsgericht Magdeburg ist weiterhin anhängig.

BUND-Landesvorsitzender Ralf Meyer erklärt: „Das ist ein guter Tag für Sachsen-Anhalt. Das OVG bestätigt: Der heimliche Schwenk von LAGB und Neptune zu der kostengünstigen Sanierungsvariante der Verkapselung vor Ort war rechtswidrig. Wir fordern die sofortige Rückkehr zur vollständigen Auskofferung und externen Entsorgung der Quecksilberabfälle. Die Menschen in Sachsen-Anhalt und im Altmarkkreis Salzwedel verdienen eine saubere Lösung.“

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Pressemitteilung des BUND Sachsen-Anhalt