Erfolg für den BUND Sachsen-Anhalt: Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt bestätigt Stopp der Verkapselung der Quecksilberabfälle in der Deponie Brüchau
Das Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt hat mit unanfechtbarem Beschluss vom 15. September 2026 (Az. 2 M 64/26) die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Magdeburg vom 8. Juni 2026 (Az. 3 B 107/26 MD) bestätigt. Damit bleibt die aufschiebende Wirkung der Klage des BUND Sachsen-Anhalt gegen die Zulassung der zweiten Betriebsplanänderung für die Deponie Brüchau bestehen. Der BUND Sachsen-Anhalt wird in dem Verfahren durch Baumann Rechtsanwälte PartG mbB vertreten. Gestritten wird seit Jahren um den weiteren Umgang mit den in der Deponie Brüchau lagernden Quecksilberabfällen. Gegenstand des Verfahrens ist der mit Bescheid des Landesamtes für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt (LAGB) vom 14. August 2025 zugelassene [...]

