Rechtsanwälte gehen jetzt gegen Rechtsverstöße vor – Außervollzugsetzung des Bebauungsplans für Kalchreuther Baugebiet „Heckacker-Süd“: Landratsamt zur Stellungnahme wegen angeblicher Umbedenklichkeitsäußerungen gegenüber der Gemeinde Kalchreuth aufgefordert

In Bezug auf den Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 8. September 2017 und der damit verbundenen Außervollzugsetzung des Bebauungsplans Kalchreuth Nr. 25 – „Heckacker-Süd“ war der Berichterstattung in den „Erlanger Nachrichten“ vom 28. September 2017 zu entnehmen, dass die Gemeinde Kalchreuth nach einer „Aufklärung“ durch das Landratsamt ErlangenHöchstadt mitgeteilt habe, den Bauwilligen, die im Freistellungsverfahren mit dem Vorhaben begonnen hätten, sei gestattet „regulär und ohne Einschränkungen weiter zu bauen“. Dem ist entschieden entgegenzutreten.

Die Kanzlei Baumann Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB (Würzburg/Leipzig) hat im Namen eines Anwohners des Baugebiets mit Schreiben vom 26. September 2017 das Landratsamt Erlangen-Höchstadt als zuständige Bauaufsichtsbehörde ersucht, die sofortige Einstellung der Bauarbeiten gegenüber sämtlichen Bauherren anzuordnen. Über den Antrag auf Baueinstellung wurde bislang noch nicht entschieden.

Da für Bauvorhaben mit Freistellung aufgrund des rechtswidrigen Bebauungsplans mit dessen Außervollzugsetzung der Rechtsgrund entfallen ist, darf davon ausgegangen werden, dass das Landratsamt im jeweiligen Einzelfall einen Baustopp ausspricht. Eine generelle Befreiung der Bauherren von der Baugenehmigungspflicht wäre rechtswidrig und kommt nicht in Betracht. Im Übrigen sind die Bauherren gehalten, von sich aus ihre baulichen Aktivitäten zu unterlassen.

Rechtsanwalt Wolfgang Baumann (Fachanwalt für Verwaltungsrecht) zeigt sich über die angeblichen Äußerungen des Landratsamtes verwundert:

„Das Landratsamt Erlangen-Höchstadt trägt als Bauaufsichtsbehörde die Verantwortung dafür, dass der Eilbeschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs beachtet wird, der von der Unwirksamkeit des Bebauungsplans ausgeht und damit für die Bauvorhaben die Rechtsgrundlage entfallen ließ. Somit ist das Landratsamt auch verantwortlich für die Baueinstellungen vor Ort. Die Entscheidung über die Baueinstellung ist allerdings jeweils erst nach einer umfassenden Prüfung der konkreten Umstände des Einzelfalls zu treffen. Falls von Seiten des Landratsamts gegenüber der Gemeinde die Auskunft erteilt worden sein sollte, die Bauherren könnten einfach so weiterbauen, wäre daraus zu schließen, dass das Landratsamt die gebotene Einzelfallprüfung nicht vorgenommen hat. Damit läge eine unzulässige generalisierte Vorwegnahme der behördlichen Ermessensentscheidung vor. Wir haben sowohl das Bauamt beim Landratsamt als auch Herrn Landrat Tritthart als Behördenleiter um sofortige Aufklärung gebeten.

Im Hinblick auf die Entscheidung des Landratsamts zur Einstellung der Bauarbeiten gehen wir zudem davon aus, dass das insoweit zustehende Ermessen aufgrund der Beeinträchtigung des Grundstücks bzw. des Wohngebäudes unseres Mandanten durch Oberflächen- und Stauwasser sowie eine erhöhte Lärmbelastung auf Null reduziert ist. Daraus folgt eine Verpflichtung des Landratsamts zur Einstellung der Bauarbeiten.“

Den Bauherren, die dem Rat des Bürgermeisters von Kalchreuth folgen sollten und einfach ohne Baugenehmigung weiterbauen, droht jetzt ein Bußgeldverfahren. Die Kanzlei Baumann Rechtsanwälte lässt derzeit die Bauaktivitäten feststellen und wird dann Anzeige erstatten, falls Bauarbeiten stattfinden.

Rechtsanwalt Baumann kritisiert den Kalchreuther Bürgermeister Herbert Saft:

„Die Gemeinde Kalchreuth irrt, wenn sie von Bestandsschutz redet. Rechtswidrige Aktivitäten genießen keinen Schutz der Rechtsordnung. Die Kanzlei wird daher alle rechtlichen Schritte unternehmen, um die Bauarbeiten zu stoppen!“

Würzburg, 04. Oktober 2017
gez.: RA Wolfgang Baumann/Fachanwalt für Verwaltungsrecht